Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Österreich das Einwegpfandsystem für Getränkepackungen aus Kunststoff oder Metall in Kraft. Unternehmer sind künftig verpflichtet, ein Pfand von 25 Cent auf Einwegverpackungen mit einem Füllvolumen zwischen 0,1 und 3 Litern zu erheben. Die Hauptziele dieser Gesetzesänderung liegen in der Erhöhung der Recyclingquote sowie der Reduzierung der Umweltbelastung durch die Eindämmung von Einwegverpackungen.
Unterschiede zwischen Einweg- und Mehrwegpfandsystemen
Mehrwegpfand
Bei Mehrwegpfandsystemen wird die Verpackung gemeinsam mit dem Inhalt erworben, wobei das Pfandgeld Teil des Gesamtpreises ist. Wird die Verpackung zurückgegeben, wird der Pfandbetrag als Entgeltsminderung zurückerstattet. Der gleiche Umsatzsteuersatz, der für das Hauptprodukt gilt, wird auf die Pfandleistung angewendet.
Einwegpfand
Im Gegensatz dazu zielt das Einwegpfandsystem auf eine Verhaltensänderung ab, indem es die Rückgabe der Verpackung zur Wiederverwertung anstatt zur Wiederverwendung fördert. Die Abwicklung dieses Systems erfolgt über die zentrale Stelle EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH. Umsatzsteuerlich wird das Einwegpfand nicht als eigenständige Leistung betrachtet; die Pfandbeträge gelten als durchlaufende Posten und sind mit 0 % Umsatzsteuer auszuweisen.
Maßnahmen zur Vorbereitung
Eine wichtige Vorbereitungsmaßnahme für Unternehmen ist die Programmierung der Registrierkassen. Vor dem 1. Januar 2025 sollten Kassensysteme angepasst werden, um versehentliche Umsatzsteuerschulden aufgrund fehlerhafter Rechnungslegung zu vermeiden. Des Weiteren ist es ratsam, sich umfassend zu informieren. Nähere rechtliche Hinweise stehen auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) zur Verfügung.
Insgesamt stellt die Einführung des Einwegpfandsystems einen bedeutenden Schritt in Richtung nachhaltigen Ressourcenumgangs dar und fordert eine Anpassung seitens der Unternehmen, sowohl technisch als auch organisatorisch.