Im Bereich der internationalen Besteuerung ist die Frage der Ansässigkeit und des Doppelwohnsitzes von zentraler Bedeutung, da sie maßgeblich beeinflusst, wo eine Person steuerlich veranlagt wird. Die steuerlichen Grundprinzipien basieren darauf, ob eine steuerpflichtige Person als unbeschränkt oder beschränkt gilt. Personen mit einem Wohnsitz in einem Land unterliegen einer unbeschränkten Steuerpflicht und sind daher verpflichtet, ihr gesamtes Welteinkommen in diesem Land zu versteuern. Gleichzeitig kann es jedoch vorkommen, dass zusätzliche Einkünfte in einem anderen Staat ebenfalls besteuert werden müssen, was zu einer beschränkten Steuerpflicht führt. Um solche Doppelbesteuerungen zu vermeiden, greifen sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ein, die festlegen, welches Land das Recht hat, Steuern auf bestimmte Einkünfte zu erheben.
Vermeidung der Doppelbesteuerung
Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, ist es wichtig zu bestimmen, welcher Staat als Ansässigkeitsstaat betrachtet wird, d.h., der Staat, in dem sich der Lebensmittelpunkt einer Person befindet. Der Quellenstaat hingegen ist das Land, in dem die Einkünfte tatsächlich erzielt werden. In der Praxis kommen häufig zwei Methoden zur Anwendung: Bei der Anrechnungsmethode versteuert der Ansässigkeitsstaat die Einkünfte vollständig, räumt jedoch für im Quellenstaat gezahlte Steuern eine Anrechnung ein. Die Befreiungsmethode sieht vor, dass Einkünfte im Quellenstaat im Ansässigkeitsstaat nicht versteuert werden, wobei der Progressionsvorbehalt bestehen bleibt.
Tie-Breaker-Regelung zur Feststellung der Ansässigkeit
Die Tie-Breaker-Regelung dient dazu, die Ansässigkeit festzustellen, wenn eine Person potenziell in zwei Ländern als ansässig betrachtet werden könnte. Die entscheidenden Kriterien sind hierbei die ständige Wohnstätte, der Mittelpunkt der Lebensinteressen, der gewöhnliche Aufenthalt und gegebenenfalls die Staatsangehörigkeit.
Mittelpunkt der Lebensinteressen
Der Mittelpunkt der Lebensinteressen ist dort, wo eine Person die stärksten persönlichen und wirtschaftlichen Bindungen hat. Dabei spielen die Wohnsituation, die beruflichen Aktivitäten und soziale Bindungen eine wesentliche Rolle.
Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH)
Ein Fall, der dies illustrierte, betraf einen Österreicher, der in die USA ging, um dort zu arbeiten. Trotz seines Aufenthalts in den USA blieb der Lebensmittelpunkt in Österreich. Dies lag daran, dass seine Familie frühzeitig nach Österreich zurückkehrte, die Bindungen an Österreich stark blieben und keine Ansässigkeitsbescheinigung in den USA vorlag.
Fazit
Die Feststellung der steuerlichen Ansässigkeit hängt stark von persönlichen Beziehungen ab, die oft vorrangiger sind als wirtschaftliche Aspekte. Eine zeitlich befristete Tätigkeit im Ausland führt nicht zwangsläufig zu einer Verlagerung des Lebensmittelpunkts. Bei komplexen internationalen Steuerfragen und doppelter Haushaltsführung wird empfohlen, einen Steuerberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Verpflichtungen korrekt eingehalten werden.