Dienstzettel

Der Dienstzettel – erweiterte Informationspflichten für Arbeitgeber gemäß der neuen EU-Richtlinie über transparente Arbeitsbedingungen

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In einer sich stetig wandelnden Arbeitswelt ist es von höchster Bedeutung, dass arbeitsrechtliche Regelungen und Schutzbestimmungen kontinuierlich angepasst und verbessert werden, um die Interessen der Arbeitnehmer zu schützen. Als die in der Regel schwächere Partei in Arbeitsverhältnissen sind Arbeitnehmer auf klare, transparente Informationen (zB beim Dienstzettel) und faire Behandlung durch die Arbeitgeber angewiesen.

Im März hat der Nationalrat die Einführung der ersten Phase der EU-Richtlinie 2019/1152 über transparente und verständliche Arbeitsbedingungen beschlossen. Diese Richtlinie intensiviert die Informationspflichten, die Arbeitgeber gegenüber ihren Arbeitnehmern erfüllen müssen.

Die Ultimum Steuerberater möchten Sie über die wichtigsten Änderungen aufklären, die nun in Kraft treten.

Inhaltsverzeichnis

Verpflichtungen zur Information der Arbeitnehmer

Bislang mussten Arbeitgeber bei Beginn eines Arbeitsverhältnisses, bei Auslandseinsätzen von über einem Monat oder bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen einen Dienstzettel ausstellen. Dies gilt weiterhin, es sei denn, es existieren bereits schriftliche Verträge oder Vereinbarungen.

Neuerungen bei den Mindestinhalten des Dienstzettels

  • Klare Anweisungen zum Kündigungsverfahren
  • Angabe des Unternehmenssitzes
  • Detaillierte Beschreibung der zu leistenden Arbeit
  • Regelungen zur Vergütung von Überstunden
  • Richtlinien zur Änderung von Schichtplänen
  • Art der Gehaltszahlung
  • Angaben zu Sozialversicherungsträgern
  • Rahmenbedingungen einer Probezeit
  • Eventuelle Ansprüche auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildungen
 

Die Inhalte des Auslandsdienstzettels werden ebenfalls erweitert, besonders relevant, wenn die Arbeit länger als einen Monat im Ausland ausgeführt wird.

Tipp: Einen Beitrag mit allgemeinen Informationen zum Dienstzettel finden Sie hier.

Fristen für die Ausstellung eines Änderungsdienstzettels

Nach einer Änderung der Arbeitsbedingungen muss ein Änderungsdienstzettel schnellstmöglich, spätestens jedoch einen Monat nach Inkrafttreten der Änderungen, ausgestellt werden. Die Änderungen sind den Arbeitnehmern jedoch sofort am Tag des Inkrafttretens mitzuteilen.

Elektronische Übermittlung des Dienstzettels

Neu ist auch die Möglichkeit für Arbeitnehmer, den Dienstzettel elektronisch zu erhalten. Die Wahl der Übermittlungsform obliegt nun den Arbeitnehmern.

Tipp

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Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung

Bitte beachten Sie die neuen rechtlichen Konsequenzen, die eintreten können, wenn kein korrekter Dienstzettel ausgestellt wird:

 

  • Verwaltungsstrafen zwischen 100 und 436 Euro sind möglich.
  • Bei mehr als fünf betroffenen Arbeitnehmern oder bei wiederholten Verstößen innerhalb von drei Jahren kann die Strafe auf 500 bis 2.000 Euro ansteigen.
  • Unter bestimmten Bedingungen kann von einer Strafe abgesehen werden, wenn der Arbeitgeber nachweislich einen Dienstzettel nachreicht und nur geringes Verschulden vorliegt.
  • Fordert ein Arbeitnehmer einen Dienstzettel an und wird daraufhin gekündigt, steht ihm das Recht zu, diese Kündigung anzufechten. Zudem kann der Arbeitnehmer vorab eine schriftliche Begründung der Kündigung vom Arbeitgeber verlangen, die innerhalb von fünf Werktagen zu erteilen ist. Sollte keine schriftliche Begründung erteilt werden, zieht dies allerdings keine direkten rechtlichen Konsequenzen nach sich.
  • Weiterhin ist es gesetzlich untersagt, einen Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis zu benachteiligen, wenn dieser seinen Anspruch auf die Aushändigung eines Dienstzettels, einschließlich eines Auslandsdienstzettels oder eines Änderungsdienstzettels, geltend macht.

Noch Fragen zu den erweiterten Informationspflichten für Arbeitgeber?

Sollten Sie noch Fragen zu diesem Thema haben, helfen Ihnen die Ultimum Steuerberater gerne weiter. Nehmen Sie noch heute Kontakt auf.

Tipp: Auf Dein Rechtsportal finden Sie informative, juristische Beiträge in Form eines Glossars, Blogartikeln und OGH-Judikatur. Bei den jeweiligen Beiträgen werden auf dieses Gebiet spezialisierte Juristen aus dem Rechtsportal-Partner-Netzwerk angezeigt, welche bei Bedarf kontaktiert werden können.

FAQ

Der Dienstzettel muss nun detaillierte Informationen enthalten, darunter:

  • Verfahren bei Kündigungen
  • Unternehmenssitz
  • Beschreibung der Arbeitsleistung
  • Überstundenregelungen
  • Änderungen von Schichtplänen
  • Art der Gehaltszahlung
  • Kontaktdaten des Sozialversicherungsträgers
  • Bedingungen der Probezeit
  • Ansprüche auf Fortbildungen

Für Einsätze, die länger als einen Monat dauern, müssen die Dienstzettel nun zusätzliche Informationen enthalten, die auf die spezifischen Bedingungen des Auslandseinsatzes eingehen.

Änderungen in den Arbeitsbedingungen müssen den Arbeitnehmern sofort am Tag des Inkrafttretens mitgeteilt werden. Der Änderungsdienstzettel selbst muss schnellstmöglich, spätestens jedoch einen Monat nach den Änderungen, ausgestellt werden.

Ja, Arbeitnehmer haben nun die Möglichkeit, ihren Dienstzettel in elektronischer Form zu erhalten. Diese Wahlmöglichkeit liegt bei den Arbeitnehmern.

Verstöße können zu Verwaltungsstrafen von 100 bis 436 Euro führen. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen können die Strafen bis zu 2.000 Euro betragen. Unter bestimmten Umständen kann von einer Strafe abgesehen werden, insbesondere wenn der Arbeitgeber den Dienstzettel nachreicht und sein Verschulden gering ist.

Arbeitnehmer haben das Recht, eine solche Kündigung anzufechten. Zudem können sie eine schriftliche Begründung für die Kündigung verlangen, die innerhalb von fünf Werktagen erteilt werden muss. Fehlt diese Begründung, hat dies jedoch keine unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen.

Quellen

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht – obwohl sorgfältig recherchiert – für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen.

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