einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld Familie

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld in Österreich: Unterstützung für Familien im Fokus

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Unterstützung bei der Kinderbetreuung

In Österreich steht Familien mit Kindern ein umfangreiches Sozialleistungssystem zur Verfügung, um die finanzielle Belastung der Kinderbetreuung zu mildern. Eine wichtige Komponente dieses Systems ist das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld. Diese staatliche Leistung wurde eingeführt, um Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen und sicherzustellen, dass jedes Kind bestmöglich betreut wird. In diesem Artikel werfen wir einen genaueren Blick auf das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und seine Bedeutung für österreichische Familien.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Höhe des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes beträgt 80 Prozent der Letzteinkünfte, jedoch maximal EUR 69,83 pro Tag.
    Ab 2023 wird der höchste Tagsatz automatisch valorisiert.

  • Die Dauer des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes beträgt maximal 365 Tage, wenn nur ein Elternteil es bezieht, und 426 Tage, wenn beide Elternteile es in Anspruch nehmen.

  • 182 Kalendertage vor der Geburt des Kindes muss eine kranken- und pensionsversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit vorgelegen haben und man darf in dieser Zeit keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen haben.

  • Während des Bezugs des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes ist ein Zuverdienst von EUR 7.800,00 pro Jahr möglich.

Tipp: Ein Experte im Steuerrecht ist hier der Ultimum Steuerberater Klagenfurt und Innsbruck.

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld – Allgemeines

Grundsätzlich haben Eltern die Möglichkeit, zwischen zwei verschiedenen Systemen des Kinderbetreuungsgeldes zu wählen:

  • Kinderbetreuungsgeld-Konto (Pauschalsystem)
  • Einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld wird nur an Personen gewährt, die in den 182 Kalendertagen vor der Geburt des Kindes tatsächlich und ununterbrochen einer kranken- und pensionsversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit in Österreich nachgegangen sind. In diesem Zeitraum dürfen zudem keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (wie Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Weiterbildungsgeld) bezogen worden sein. Es sind jedoch Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit von insgesamt bis zu 14 Tagen unerheblich. Krankheitszeiten oder Erholungsurlaub mit Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber stellen keine Unterbrechungen dar, solange das Dienstverhältnis bestehen bleibt.
Im Unterschied zum einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld wird das pauschale Kinderbetreuungsgeld auch dann gewährt, wenn keine Erwerbstätigkeit oder Pflichtversicherung vorliegt.

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld - Dauer und Höhe

Besonders attraktiv ist das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld, wenn Sie über ein hohes Einkommen verfügen und nach relativ kurzer Zeit wieder ins Berufsleben zurückkehren wollen. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld wird für folgende Zeiträume gewährt:

  • Sofern nur ein Elternteil Kinderbetreuungsgeld bezieht, steht es für maximal 365 Tage ab der Geburt des Kindes zu.
  • Wenn beide Elternteile es in Anspruch nehmen, steht es für maximal 426 Tage ab der Geburt des Kindes zu. Dabei sind dem zweiten Elternteil 61 Tage unübertragbar vorbehalten.

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beträgt 80 Prozent der Letzteinkünfte, jedoch maximal EUR 69,83 pro Tag, was sich auf etwa EUR 2.100,00 pro Monat beläuft. Seit 2023 wird der höchste Tagessatz des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes automatisch im Januar eines jeden Jahres valorisiert und an die Inflation angepasst, um eine Deckelung zu gewährleisten (siehe auch unseren Beitrag zur Abschaffung der kalten Progression).

Hinweis: Auf der Website des Bundeskanzleramtes finden Sie einen Kinderbetreuungsgeld-Rechner, mit welchem Sie die Höhe und die Dauer Ihres Anspruchs berechnen können.

Anspruchsvoraussetzungen

Neben den allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen müssen für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld folgende Sondervoraussetzungen vorliegen:

  • Ununterbrochene Ausübung einer kranken- und pensionsversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit in Österreich in den 182 Kalendertagen vor der Geburt des Kindes bzw vor Beginn des Mutterschutzes.
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  • In diesem Zeitraum darf keine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung bezogen worden sein (zB Arbeitslosengeld oder Weiterbildungsgeld).

Hinweis: Liegt lediglich eine Unterbrechung von maximal 14 Tagen vor, besteht der Anspruch auf das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld trotzdem. Solange das Dienstverhältnis mit Lohnfortzahlung aufrecht besteht, stellen Krankheit oder Erholungsurlaub keine Unterbrechung dar.  

Anstelle einer Erwerbstätigkeit sind auch folgende Zeiten anspruchsbegründend:  

  • Zeiten des Mutterschutzes und Karenzzeiten bis maximal zum zweiten Geburtstag eines älteren Kindes. Hier ist es jedoch erforderlich, dass das Dienstverhältnis in diesem Zeitraum aufrecht besteht.
  • Zeiten der Väterkarenz bis maximal zum zweiten Geburtstag eines älteren Kindes. Auch hier ist wiederum das Aufrechtbestehen des Dienstverhältnisses Voraussetzung.
  • Für Selbstständige, Gewerbetreibende und Landwirte gelten ebenfalls karenzähnliche Zeiten als Erwerbstätigkeit.

Darf während des Bezugs des Kinderbetreuungsgeldes dazuverdient werden?

Allgemein formuliert dürfen Sie während des Bezugs des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes EUR 7.800,00 pro Jahr dazuverdienen. Es ist also beispielsweise eine geringfügige Beschäftigung zusätzlich möglich.

Partnerschaftsbonus

Beim Partnerschaftsbonus erhält jeder Elternteil einmalig EUR 500,00. Anspruchsberechtigt sind Sie, wenn beide Elternteile etwa gleich lange Kinderbetreuungsgeld für dasselbe Kind beziehen. Dies ist im Verhältnis 40:60 bis 50:50 möglich, wobei jeder Elternteil mindestens 124 Tage Kinderbetreuungsgeld beziehen muss.

Kranken- und Pensionsversicherung

Während des Bezugs des Kinderbetreuungsgeldes sind Sie krankenversichert.

Was die Pensionsversicherung anbelangt, werden die ersten vier Jahre nach Geburt des Kindes als Beitragszeiten einbezogen.

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Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld – Antragstellung

Die Antragstellung kann persönlich, schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Krankenversicherungsträger erfolgen. Sofern der Antrag elektronisch eingebracht wird, ist dies mittels Bürgerkarte, Handysignatur oder FinanzOnline möglich.  

FAQ

  1. Was ist das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld?
    Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld ist eine staatliche Leistung in Österreich, die Eltern dabei unterstützt, Familie und Beruf zu vereinbaren und eine optimale Betreuung für ihre Kinder sicherzustellen.

  2. Wie hoch ist das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld?
    Das Kinderbetreuungsgeld beträgt 80 Prozent der Letzteinkünfte, jedoch maximal EUR 69,83 pro Tag. Ab 2023 wird der höchste Tagsatz automatisch valorisiert und an die Inflation angepasst.

  3. Wie lange kann man das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beziehen?
    Die Dauer des Kinderbetreuungsgeldes beträgt maximal 365 Tage, wenn es nur ein Elternteil bezieht, und 426 Tage, wenn beide Elternteile es in Anspruch nehmen.

  4. Welche Voraussetzungen gibt es für den Bezug des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes?
    Vor der Geburt des Kindes müssen Eltern in den 182 Kalendertagen tatsächlich und ununterbrochen einer kranken- und pensionsversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit in Österreich nachgegangen sein. In dieser Zeit dürfen keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen worden sein.

  5. Darf man während des Bezugs des Kinderbetreuungsgeldes dazuverdienen?
    Ja, während des Bezugs des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes ist ein Zuverdienst von EUR 7.800,00 pro Jahr möglich. Es können zum Beispiel geringfügige Beschäftigungen zusätzlich ausgeübt werden.

  6. Wie erfolgt die Antragstellung für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld?
    Die Antragstellung kann persönlich, schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Krankenversicherungsträger erfolgen. Bei elektronischer Einreichung ist dies mittels Bürgerkarte, Handysignatur oder FinanzOnline möglich.

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