Budgetbegleitgesetz 2025: Steuerliche Neuerungen im Fokus
Das Budgetbegleitgesetz 2025 (BBG 2025) führt umfassende steuerliche Änderungen ein, die insbesondere die Einkommensteuer betreffen. Dies stellt sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen vor neue Herausforderungen und Chancen.
Wesentliche Maßnahmen
Basispauschalierung für Gewerbetreibende und Freiberufler
Eine signifikante Änderung betrifft die Basispauschalierung, bei der die Umsatzgrenze von bisher 220.000 Euro auf 320.000 Euro im Jahr 2025 angehoben wird. Gleichzeitig wird die Betriebsausgabenpauschale von 12 % auf 13,5 % der Umsätze erhöht. Für die Zukunft ist eine weitere Anhebung der Umsatzgrenze auf 420.000 Euro und des Pauschales auf 15 % ab 2026 vorgesehen.
Umwidmungszuschlag bei Immobilienverkäufen
Ein weiteres bedeutendes Element ist der Umwidmungszuschlag. Wertsteigerungen, die durch die Umwidmung von Grundstücken entstehen, werden mit einem 30 % Zuschlag auf den Veräußerungsgewinn erfasst. Die Einkünfte sind gedeckelt, wenn der Gewinn zuzüglich Zuschlag den Veräußerungserlös übersteigt. Diese Regelung gilt für Umwidmungen nach dem 31. Dezember 2024.
Pendlereuro und SV-Rückerstattung
Ab 2026 wird der Pendlereuro von 2 Euro auf 6 Euro erhöht. Ebenso steigt die SV-Rückerstattung für Arbeitnehmer mit Pendlerpauschale von 608 Euro auf 737 Euro.
Inflationsanpassung und Familienleistungen
Im Hinblick auf die Inflationsanpassung wird ab 2026 nur ein Ausgleich in der Höhe von zwei Dritteln der positiven Inflationsrate erfolgen. Zudem wird in den Jahren 2026 und 2027 die Valorisierung der Familienleistungen ausgesetzt, was bedeutet, dass es keine Erhöhung des Kinderabsetzbetrags geben wird.
Steuerfreie Mitarbeiterprämie
Interessant für Arbeitgeber ist die Möglichkeit, 2025 eine steuerfreie Mitarbeiterprämie von bis zu 1.000 Euro zusätzlich auszuzahlen. Zusammen mit Gewinnbeteiligungen kann dies einen Gesamtbetrag von bis zu 3.000 Euro erreichen. Die Regelungen für 2026 bleiben noch abzuwarten.
Weitere Maßnahmen
Zusätzlich zu den genannten Änderungen finden sich auch Anpassungen bei Steuertatbeständen, insbesondere bei Gesellschafterwechsel und Anteilsvereinigung. Für Immobiliengesellschaften wird die Grunderwerbsteuer ab dem 01. Juli 2025 verschärft. Ab 01. Januar 2026 steigt der Steuersatz für Privatstiftungen von 2,5 % auf 3,5 %. Außerdem werden Verhütungsmittel und Frauenhygieneartikel umsatzsteuerbefreit, und es gibt Anpassungen bei der Vorsteuerpauschalierung und Glücksspielabgabe. Auch Anpassungen und Verlängerungen der Energiekrisenbeiträge sind geplant.
Schlussfolgerung
Das Budgetbegleitgesetz 2025 bringt zahlreiche steuerliche Anpassungen und Erhöhungen mit sich, die sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen betreffen. Die Neuregelungen erfordern nach ihrem Inkrafttreten sorgfältige steuerliche Planungen, um von den Vorteilen zu profitieren und potenzielle Nachteile zu minimieren.