Änderungen im Behindertengesetz 2025
Mit Wirkung vom 1. Januar 2025 treten weitreichende Änderungen im Behindertengesetz in Kraft, die darauf abzielen, den Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung merklich zu erleichtern.
Barrierefreiheitsbeauftragter
Eine wesentliche Neuerung ist die Verpflichtung für Unternehmen mit mehr als 400 Mitarbeitern, einen Barrierefreiheitsbeauftragten zu ernennen. Die Aufgabe dieses Beauftragten besteht darin, die Barrierefreiheit im Unternehmen sowohl für Mitarbeiter als auch für Externe sicherzustellen. Er hat die Verantwortung, bestehende Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen, um ein inklusives Arbeitsumfeld zu schaffen.
Rechte und Vorteile für begünstigte Behinderte
Für begünstigt behinderte Dienstnehmer, die einen Behinderungsgrad von mindestens 50 % aufweisen, bringt die Gesetzesänderung einen verstärkten Kündigungsschutz mit sich. Zudem profitieren Arbeitgeber, die begünstigt behinderte Personen einstellen, von steuerlichen Vorteilen, was einen zusätzlichen Anreiz zur Beschäftigung dieser Personengruppe bieten soll.
Unterscheidung: Behindertenpass vs. Behindertenstatus
Der Behindertenstatus spielt eine entscheidende Rolle für arbeitsrechtliche Begünstigungen und wird durch ärztliche Sachverständige festgestellt. Im Gegensatz dazu dient der Behindertenpass als allgemeiner Nachweis einer Behinderung und ist nicht erforderlich für arbeitsrechtliche Begünstigungen. Der Behindertenpass kann jedoch verschiedene Vergünstigungen im privaten Bereich ermöglichen und bequem online beantragt werden.
Weitere Informationen
Weiterführende Details zu den Rechten begünstigt behinderter Menschen sowie Hinweise zum Beantragungsprozess des Behindertenpasses finden Interessierte auf den Websites der Arbeiterkammer und unter oesterreich.gv.at.
Diese Änderungen im Behindertengesetz stellen einen weiteren Schritt in Richtung Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben dar. Unternehmen sind aufgerufen, sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinanderzusetzen, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und ein integratives Arbeitsumfeld zu fördern.