Das AbgÄG 2024 ändert die Gruppenbesteuerung: Verrechnungsverbot für Vorgruppenverluste und freiwillige Verlustzurechnung bei ausländischen Mitgliedern.

Gruppenbesteuerung 2024: Verrechnungsverbot & Neuerungen

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Die jüngsten Änderungen bei der Gruppenbesteuerung durch das Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2024 setzen neue Maßstäbe für Unternehmen, die von der Gruppenbesteuerung Gebrauch machen. Diese Änderungen betreffen sowohl nationale als auch internationale Aspekte und fordern eine strategische Überprüfung der Steuerplanung.

Verrechnungsverbot für Vorgruppenverluste

Das AbgÄG 2024 führt ein Verrechnungsverbot für vortragsfähige Verluste des Gruppenträgers ein, die vor der Gruppenbildung entstanden sind. Konkret betrifft dies Verluste aus Teilwertabschreibungen und Veräußerungsverlusten auf Beteiligungen, die aus früheren Gruppenmitgliedschaften stammen. Ziel dieser Regelung ist es, eine doppelte Verlustverwertung zu vermeiden, insbesondere bei Gruppenerweiterungen. Diese Neuerung erfordert eine präzise Kommunikation und Abstimmung seitens der betroffenen Unternehmen, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden.

Verlustzurechnung für ausländische Gruppenmitglieder

Ab dem Jahr 2024 besteht die Möglichkeit, Verluste ausländischer Gruppenmitglieder freiwillig nicht zuzuschreiben. Dies stellt eine erhebliche Abweichung von der bisherigen Praxis dar, bei der die Berücksichtigung solcher Verluste obligatorisch war. Unternehmen können nun entscheiden, ob sie diese Verluste zur Minderung des Gruppenergebnisses einbeziehen möchten, was insbesondere im Hinblick auf die Mindestbesteuerung von Bedeutung sein kann.

Gruppenantrag über FinanzOnline

Ein weiterer technologischer Fortschritt ist die Einführung der elektronischen Einreichung von Gruppenanträgen über FinanzOnline. Unternehmen können ihre Anträge mit elektronischer Signatur versehen und hochladen. Zwar ist die vollständige technische Umsetzung für das Jahr 2025 geplant, bis dahin steht jedoch eine temporäre Lösung zur Verfügung, die einen Upload als „sonstige Anbringen“ ermöglicht.

Wichtige Punkte

Die neuen Regelungen treten für Anträge, die nach dem 3. Mai 2024 gestellt werden, in Kraft. Unternehmen haben nun die Flexibilität, jährlich zu entscheiden, ob sie Verluste ausländischer Gruppenmitglieder einbeziehen möchten. Dennoch bleibt abzuwarten, wie sich die technische Bearbeitung in FinanzOnline weiterentwickeln wird, und Unternehmen sollten aufmerksam auf Updates zur elektronischen Abwicklung achten.

Insgesamt fordert das AbgÄG 2024 eine sorgfältige Überprüfung der bisherigen Steuerstrategien und bietet gleichzeitig neue Möglichkeiten, die für eine vorausschauende Planung genutzt werden sollten.

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