Antrag auf Erstattung der Vorsteuer nicht vergessen!
Österreichische Unternehmer, für welche Vorsteuern in Drittstaaten angefallen sind, haben eventuell die Möglichkeit, sich diese erstatten zu lassen. Die Frist für die Vorsteuerrückerstattung endet mit 30.06.2023. Unternehmer mit Vorsteuerabzug sollten daher rechtzeitig den erforderlichen Antrag stellen.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Frist für die Vorsteuerrückerstattung aus Drittländern endet am 30.06.2023, daher sollten Unternehmer mit Vorsteuerabzug rechtzeitig den Antrag stellen.
- Um Vorsteuern aus Drittländern zurückzufordern, müssen Anträge in Papierform mit Originalbelegen und einer vom Finanzamt ausgestellten Unternehmerbestätigung eingereicht werden.
- Auch ausländische Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU können bis zum 30.06.2023 einen Antrag auf Rückerstattung der österreichischen Vorsteuern stellen, wobei Rechnungen und Belege über die Einfuhrumsatzsteuer im Original beigefügt werden müssen.
- Die Frist für die Vorsteuerrückerstattung innerhalb der EU endet am 30.09.2023, wobei die Antragstellung über FinanzOnline erleichtert ist
Vorsteuerrückerstattung von in Drittländern angefallenen Vorsteuerbeträgen
Unter Drittländer fallen Nicht-EU-Mitgliedstaaten wie beispielsweise Großbritannien, Türkei oder die Schweiz. In solchen Ländern entrichtete Vorsteuerbeträge können Sie bis 30.06.2023 zurückfordern.
Achtung: Das Risiko eines zu langen Postwegs geht zu Lasten des österreichischen Antragstellers.
In den einzelnen Ländern unterscheiden sich die Verfahren zur Vorsteuerrückerstattung jedoch. Soll die Erstattung aus einem Drittland erfolgen, muss der Antrag samt Originalbelege und einer vom Finanzamt ausgestellten Unternehmerbestätigung in Papierform eingebracht werden.
Darüber hinaus gilt die Frist auch für ausländische Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU. Der Antrag auf Rückerstattung der österreichischen Vorsteuern kann auch hier bis zum 30.06.2023 gestellt werden. Wiederum müssen dem Antrag Rechnungen und Belege über die Einfuhrumsatzsteuer im Original beigelegt werden. Zuständig ist das Finanzamt Graz-Stadt.
Hinweis: Eine Verlängerung der Frist (30.06.2023) auf Vorsteuerrückerstattung ist nicht möglich.
Vorsteuerrückerstattung innerhalb der EU
Für die Vergütung der Vorsteuer innerhalb der Europäischen Union gilt eine andere Frist.
Hier haben Unternehmer bis zum 30.09.2023, sohin drei Monate länger Zeit. Auch die Antragstellung ist in diesem Fall erleichtert, da sie über FinanzOnline erfolgt.
Haben Sie noch Fragen zur Vorsteuerrückerstattung?
Sollten Sie noch Fragen zu diesem Thema oder rund um Steuern im Allgemeinen haben, beraten Sie die Experten von Ultimum gerne individuell. Kontaktieren Sie gleich einen unserer Steuerberater in ihrer Nähe!