Teuerungsprämie 2023 Bonus

Teuerungsprämie 2023

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Mitarbeitermotivation durch Teuerungsprämie

Im Sommer 2022 wurde aufgrund der massiven Preisanstiege die Möglichkeit der abgabenbegünstigten Teuerungsprämie geschaffen. Diese kann noch bis Ende des Jahres genutzt werden. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen das Wichtigste zur Teuerungsprämie 2023.

Inhaltsverzeichnis

Grundlegendes zur Teuerungsprämie 2023

Pro Mitarbeiter und Kalenderjahr haben Sie als Arbeitgeber die Möglichkeit, bis zu EUR 3000,00 frei von Lohnsteuer, Sozialversicherungsabgaben und Lohnnebenkosten auszuzahlen. Die Teuerungsprämie 2023 kann an einzelne, einige oder alle Mitarbeiter ausbezahlt werden. Diese befristete Möglichkeit wurde auf das Kalenderjahr 2023 ausgedehnt.

Teuerungspraemie 2023 Mitarbeiter Ultimum Steuerblog

Wichtige Infos zur Teuerungsprämie 2023

  • Die Teuerungsprämie kann nur abgabenbegünstigt geltend gemacht werden, wenn es sich um zusätzliche Zahlungen handelt, die bisher nicht gewährt wurden. Es ist also nicht möglich, anstelle einer bisher jährlich gewährten Erfolgsprämie die Abgabenbegünstigung der Teuerungsprämie zu nutzen. Eine in den Jahren 2020 und 2021 gewährte steuerfreie Corona-Prämie ist nach Ansicht des BMF nicht schädlich.
  • Für die ersten EUR 2.000,00 müssen keine besonderen Voraussetzungen erfüllt werden, eine Zahlung ist also ohne Weiteres möglich. Was die restlichen EUR 1.000,00 betrifft, so können diese nur steuerbegünstigt ausbezahlt werden, wenn die Zahlung aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift erfolgt. Das bedeutet, dass eine derartige Zahlung in einem Kollektivvertrag oder eine Betriebsvereinbarung vorgesehen sein muss. Überschreitet die Zahlung die Obergrenze von EUR 3.000,00, bestehen für den darüber hinausgehenden Teil keine abgabenrechtlichen Begünstigungen mehr.
  • In den Genuss der Teuerungsprämie können auch Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Angestellte kommen. Da das Beschäftigungsausmaß keine Auswirkung auf die maximale Höhe hat, können auch diese Personen die maximale Teuerungsprämie von EUR 3.000,00 erhalten.

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  • Es ist für die Teuerungsprämie 2023 jedoch Voraussetzung, dass ein steuerrechtliches Dienstverhältnis zugrunde liegt.
    Dies ist nicht der Fall, wenn die Arbeitsleistung beispielsweise aufgrund eines freien Dienstvertrags erbracht wird. Auch Gesellschafter einer Personengesellschaft oder wesentlich beteiligte Gesellschafter einer GmbH können diese Abgabenbegünstigung nicht erhalten.
Teuerungsprämie 2023 steuerrechtliches Dienstverhältnis
  • Die Teuerungsprämie 2023 kann auch an Bezieher einer Betriebspension oder Mitarbeiter ausbezahlt werden, die im Laufe des Kalenderjahres austreten. Darüber hinaus kann die Begünstigung auch ausschließlich an neu eintretende Mitarbeiter geleistet werden (dies entspricht der Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen).
  • Die Teuerungsprämie kann nicht nur als Geldleistung, sondern auch in Form von Gutscheinen gewährt werden; auch eine Zuwendung in monatlichen Teilbeträgen ist denkbar. Auf jeden Fall ist es notwendig, dass die Prämie am Lohnzettel oder Lohnkonto extra ausgewiesen wird.
  • Das Bundesministerium für Finanzen hat festgestellt, dass die abgabenbegünstigte Teuerungsprämie nicht als Erwerbseinkommen gilt. Dies bedeutet, dass es sich nicht um einen Zuverdienst bei einer vorzeitigen Alterspension oder beim Bezug von Kinderbetreuungsgeld handelt.

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Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht – obwohl sorgfältig recherchiert – für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen.

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