Verpflichtende Erstellung zum Jahresende
Sofern Sie eine elektronische Registrierkasse nutzen, muss bis zum 31.12.2022 der Registrierkassen-Jahresbeleg gedruckt und mittels Handy-App geprüft werden. Wir erklären in diesem Beitrag, worauf Sie dabei achten müssen.
Inhaltsverzeichnis
Erstellen, drucken und prüfen des Registrierkassen-Jahresbelegs
Um Manipulationen der Registrierkasse zu unterbinden, sind diese seit 2017 mit einer Sicherheitseinrichtung ausgestattet. Unternehmer sind verpflichtet, zum Ende des Kalenderjahres – also bis zum 31.12. – den Registrierkassen-Jahresbeleg auszudrucken.
Der Beleg muss bis spätestens 15.02. des Folgejahres geprüft und wie alle anderen Monatsbelege mindestens sieben Jahre lang aufbewahrt werden. Die Prüfung erfolgt mittels der BMF Belegcheck-App, indem der aufgedruckte QR-Code gescannt und anschließend der dafür vorgesehene Sicherheitscode einegeben wird.
Hinweis: Der Sicherheitscode kann vorab über FinanzOnline angefordert werden.
Die ordnungsgemäße Prüfung wird in der App durch ein grünes Häkchen bestätigt.
Tipp: Einen ausführlichen Beitrag zur Registrierkassenpflicht und den damit einhergehenden Vorgaben finden Sie hier.
Sofern am 31.12. nach Mitternacht Barumsätze erzielt werden und diese noch zu den Umsätzen des 31.12. zählen, kann der Jahresbeleg auch nach dem letzten Barumsatz erstellt werden (spätestens jedoch vor dem nächsten Öffnungstag, sofern dieser zeitnah stattfindet).
Sonderregeln bestehen für Saisonbetriebe: Hier kann die Prüfung des Jahresbelegs auch zu Saisonende erfolgen. Auf jeden Fall hat die Prüfung vor Beginn der Saison im neuen Jahr zu erfolgen.
Sofern Sie einen Betrieb führen, der durchgehend geöffnet hat, können Sie den Registrierkassen-Jahresbeleg auch vor oder nach Mitternacht erstellen. Es muss hierbei nur darauf geachtet werden, dass der Zeitpunkt des Jahresbelegs mit dem Jahresabschluss im Erfassungssystem zusammenfällt.
Tipp: automatisierte Erstellung des Jahresbelegs
Es gibt auch bereits Registrierkassen, welche diesen Vorgang vollautomatisiert durchführen.
Ob Ihre Registrierkasse über eine derartige Funktion verfügt, hinterfragen Sie bitte bei Ihrem Kassenhersteller oder -händler.
Noch Fragen?
Sollten Sie noch Fragen zum Registrierkassen-Jahresbeleg oder generell zu Registrierkassen haben, helfen Ihnen die Experten von Ultimum gerne weiter.