Im Zuge der jüngsten geldpolitischen Entscheidungen der Europäischen Zentralbank (EZB) kommt es zu wesentlichen Anpassungen bei den Zinssätzen für steuerliche Stundungen, Aussetzungen sowie Beschwerden. Die EZB hat den Leitzins um 0,5% gesenkt, was zu einer Reduzierung des Basiszinssatzes von 3,03% auf 2,53% führt.
Änderungen zum Januar 2025
Neue Zinssätze ab Januar 2025
Infolge dieser Änderung betragen die Stundungszinsen gemäß § 212 Abs. 2 BAO nun 4,5% über dem Basiszinssatz, was eine Reduktion auf 7,03% bedeutet, im Vergleich zu vorher 7,53%. Die Anpassung betrifft auch andere Zinssätze:
- Stundungszinsen: 7,03% (vorher 7,53%)
- Aussetzungszinsen: 4,53% (vorher 5,03%)
- Anspruchszinsen: 4,53% (vorher 5,03%)
- Beschwerdezinsen: 4,53% (vorher 5,03%)
- Umsatzsteuerzinsen: 4,53% (vorher 5,03%)
Anmerkungen
Diese Zinssätze werden nur dann erhoben, wenn sie den Betrag von 50 € überschreiten. Diese Regelung ist seit dem 18. Dezember 2024 in Kraft.
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Die Veränderungen betreffen alle steuerlichen Zinsen, die im Zusammenhang mit Stundungen, Aussetzungen, Ansprüchen, Beschwerden und der Umsatzsteuer stehen. Steuerpflichtige sollten diesen Anpassungen Beachtung schenken, um die Auswirkungen auf ihre Steuerverpflichtungen korrekt zu berücksichtigen.
Durch die Senkung des Leitzinses und in der Folge des Basiszinssatzes können Steuerpflichtige von geringeren finanziellen Belastungen im Fall von Stundungs- und anderen steuerlichen Zinsen profitieren. Es ist ratsam, diese Veränderungen im Auge zu behalten und bei Bedarf steuerliche Angelegenheiten entsprechend anzupassen.