Wichtige Steuertermine im 4. Quartal 2024
Das vierte Quartal 2024 hält für Steuerpflichtige wichtige Fristen und Termine bereit, die insbesondere für Unternehmen und Selbstständige von Bedeutung sind. Nachfolgend eine Übersicht über die zentralen Abgabefristen und Meldetermine.
Oktober 2024
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Di 01.10.24
- Beginn der Anspruchsverzinsung für Nachzahlungen von Einkommen- und Körperschaftsteuer für 2023.
- Beginn der Umsatzsteuerzinsen für Nachzahlungen Umsatzsteuer für 2023.
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Mo 14.10.24
- Intrastatmeldung für September.
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Di 15.10.24
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Umsatzsteuer für August.
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Werbeabgabe für August.
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Meldung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs für das 3. Quartal (Fristverlängerung möglich).
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Lohnabgaben für September.
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Meldung und Abfuhr des Energiekrisenbeitrages Strom für das 1. Halbjahr 2024.
- Do 31.10.24
- Meldung und Bezahlung Umsatzsteuer EU-Dienstleistungen und innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze (EU-OSS und Nicht-EU-OSS) für das 3. Quartal.
- Meldung und Bezahlung Umsatzsteuer Einfuhr-Versandhandelsumsätze bis 150 Euro (Import-One-Stop-Shop IOSS) für September.
- Zusammenfassende Meldung für September bzw. das 3. Quartal.
November 2024
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Fr 15.11.24
- Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen für das 4. Quartal.
- Umsatzsteuer für September bzw. das 3. Quartal.
- Werbeabgabe für September.
- Kammerumlage für das 3. Quartal.
- Intrastatmeldung für Oktober.
- Lohnabgaben für Oktober.
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Sa 30.11.24
- Beiträge zur Sozialversicherung für Selbstständige für das 4. Quartal.
Dezember 2024
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Mo 02.12.24
- Meldung und Bezahlung Umsatzsteuer Einfuhr-Versandhandelsumsätze bis 150 Euro (Import-One-Stop-Shop IOSS) für Oktober.
- Zusammenfassende Meldung für Oktober.
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Fr 13.12.24
- Intrastatmeldung für November.
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Mo 16.12.24
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Umsatzsteuer für Oktober.
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Werbeabgabe für Oktober.
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Lohnabgaben für November.
- Di 31.12.24
- Ende der Einreichung des Energiekostenzuschusses für Non-Profit-Organisationen (Phase 2) für 2023.
- Meldung und Bezahlung Umsatzsteuer Einfuhr-Versandhandelsumsätze bis 150 Euro (Import-One-Stop-Shop IOSS) für November.
- Zusammenfassende Meldung für November.
- Letzte Möglichkeit zur Abgrenzung von Einkünften für die Berechnung des Zuverdienstes bei Bezug von Kinderbetreuungsgeld im Jahr 2022.
- Letzte Möglichkeit zur Arbeitnehmerveranlagung für 2019.
Fazit
Das vierte Quartal 2024 stellt Steuerpflichtige vor diverse fristgebundene Aufgaben und Verpflichtungen. Es ist essenziell, diese Termine im Blick zu behalten, um Nachzahlungen, Strafen oder Verzugszinsen zu vermeiden. Eine sorgfältige Planung und zeitgerechte Erfüllung der steuerlichen Pflichten vermeidet unnötige Schwierigkeiten und gewährleistet die Einhaltung aller relevanten Fristen.
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