Eine sorgfältige Planung und Überprüfung der steuerlichen Fristen ist für Unternehmen im 2. Quartal 2025 von entscheidender Bedeutung. Die fristgerechte Erfüllung aller Verpflichtungen trägt dazu bei, wie wichtig es ist, Strafen und Versäumnisgebühren zu vermeiden. Im Folgenden sind die wesentlichen Steuertermine für dieses Quartal zusammengefasst:
April 2025
Am 14. April 2025 endet die Frist für die Intrastatmeldung für den Monat März. Zudem sind am 15. April 2025 mehrere wichtige Abgaben fällig, darunter die Umsatzsteuer und Werbeabgabe für Februar, die Meldung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs für das 1. Quartal (mit der Möglichkeit einer Fristverlängerung) sowie die Lohnabgaben für März. Der 30. April 2025 markiert den Termin zur Meldung und Bezahlung der EU-Dienstleistungen und innergemeinschaftlichen Versandhandelsumsätze (EU-OSS und Nicht-EU-OSS) für das 1. Quartal sowie der IOSS-Umsätze für März. An diesem Datum ist auch die Abgabe der zusammenfassenden Meldung für März oder das 1. Quartal erforderlich. Steuererklärungen für 2024 in Papierform müssen ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt eingereicht werden.
Mai 2025
Der 15. Mai 2025 ist ein weiterer bedeutender Stichtag, an dem Vorauszahlungen der Einkommen- und Körperschaftsteuer für das 2. Quartal fällig sind. Auch die Umsatzsteuer für März bzw. das 1. Quartal, die Werbeabgabe für März, die Kammerumlage für das 1. Quartal sowie die Lohnabgaben für April müssen bis zu diesem Datum abgegeben werden, ebenso wie die Intrastatmeldung für April. Am 31. Mai 2025 sind schließlich die Sozialversicherungsbeiträge für Selbstständige für das 2. Quartal zu begleichen.
Juni 2025
Zu Beginn des Monats, am 02. Juni 2025, stehen das Melden und Bezahlen der IOSS-Umsätze für April sowie die Abgabe der zusammenfassenden Meldung für April an. Vom 16. Juni 2025 bis zur Frist müssen die Intrastatmeldung für Mai, die Meldung und Bezahlung der Umsatzsteuer und Werbeabgabe für April sowie die Lohnabgaben für Mai abgegeben werden. Der 30. Juni 2025 ist ebenfalls ein bedeutender Stichtag: Bis zu diesem Datum müssen die Steuererklärungen für 2024 (Einkommen-, Umsatz- und Körperschaftsteuer) über FinanzOnline eingereicht werden. Zudem können Anträge auf Rückerstattung ausländischer Mehrwertsteuern aus 2024 gestellt werden. Auch an diesem Tag sind die IOSS-Umsätze für Mai zu melden und zu bezahlen sowie die zusammenfassende Meldung für Mai abzugeben.
Eine pünktliche Erfüllung dieser Termine ist entscheidend, um Versäumnisgebühren und Strafen zu vermeiden. Es wird empfohlen, einen Steuerberater zu konsultieren, um eine ordnungsgemäße Einhaltung dieser Fristen sicherzustellen.