Im ersten Quartal des Jahres 2025 gibt es für Unternehmen und Steuerpflichtige in Österreich wichtige Steuertermine, die es zu beachten gilt. Diese Termine sind entscheidend für die ordnungsgemäße Meldung und Bezahlung von Steuern und Abgaben. Eine Übersicht der relevanten Fristen ermöglicht es, die steuerlichen Verpflichtungen fristgerecht zu erfüllen und potenzielle Strafen zu vermeiden.
Wichtige Steuertermine im Januar 2025
Zu Beginn des Jahres stehen mehrere Steuerfristen an. Am Donnerstag, den 02. Januar 2025, müssen die Zusammenfassende Meldung für November sowie die Meldung und Bezahlung der Umsatzsteuer für Einfuhr-Versandhandelsumsätze bis 150 Euro (IOSS) für November erfolgen. Am Mittwoch, den 15. Januar 2025, sind die Umsatzsteuer, die Werbeabgabe für November, die Lohnabgaben für Dezember, sowie die Meldung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs für das 4. Quartal fällig. Der Donnerstag, 16. Januar 2025, ist für die Intrastatmeldung für Dezember vorgesehen, während am Freitag, 31. Januar 2025, die Meldung und Bezahlung der Umsatzsteuer für EU-Dienstleistungen und innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze (EU-OSS und Nicht-EU-OSS) für das 4. Quartal, und die Meldung von Honorarzahlungen ins Ausland sowie die gemäß Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz relevanten Tätigkeiten gemacht werden müssen. Ebenfalls am 31. Januar können Kleinunternehmer ihren Verzicht auf Umsatzsteuerbefreiung nach Ablauf der 5-Jahres-Bindung zurücknehmen.
Februar 2025: Detailtermine
Im Februar stehen ebenfalls entscheidende Steuerpflichten an. Am Freitag, den 14. Februar 2025, müssen die Intrastatmeldung für Januar abgegeben werden. Der Montag, 17. Februar 2025, ist wichtig für die Überweisung der Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen für das 1. Quartal, die Umsatzsteuer für Dezember oder das 4. Quartal, die Werbeabgabe für Dezember, die Jahresmeldung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs für 2023, sowie die Kammerumlage und Lohnabgaben für Januar. Am Freitag, 28. Februar 2025, sind Beiträge zur Sozialversicherung für Selbstständige für das 1. Quartal fällig, ebenso die elektronische Übermittlung der Jahreslohnzettel (L16) und der Schwerarbeitermonate für 2024 sowie die Meldung pauschaler Reiseaufwandsentschädigungen (PRAE) für gemeinnützige Sportvereine für das Jahr 2024.
März 2025: Zentrale Steuerpflichten
Im März gibt es weitere wichtige Steuertermine. Die Intrastatmeldung für Februar ist bis Freitag, den 14. März 2025, einzureichen. Am Montag, 17. März 2025, stehen die Zahlung der Umsatzsteuer für Januar, die Werbeabgabe für Januar, und die Lohnabgaben für Februar an. Schließlich sind am Montag, 31. März 2025, die Abgabe der Erklärung über die Werbeabgabe für das Jahr 2024, die Kommunalsteuererklärung, und die Dienstgeberabgabenerklärung fällig. An diesem Datum ist auch die Bewertung sowie die Zusammenfassende Meldung für Februar abzugeben.
Fazit
Das erste Quartal 2025 bringt zahlreiche wichtige Steuertermine für Unternehmer und Steuerzahler mit sich. Eine präzise Planung und Einhaltung der Fristen sichert die ordnungsgemäße Abwicklung steuerlicher Pflichten. Es ist ratsam, entsprechende Vorbereitungen frühzeitig zu treffen, um Probleme oder Verzögerungen zu vermeiden.