Wichtige Steuertermine im 3. Quartal 2024 für Unternehmen

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Wir haben die wichtigsten Steuertermine für das dritte Quartal 2024 für Sie übersichtlich zusammengefasst.

Juli 2024

  • Mo 01.07.24: Beginn der Einreichung von Energiekosten für Non-Profit-Organisationen (Phase 2 für Kalenderjahr 2023).
  • Fr 12.07.24: Intrastatmeldung für Juni.
  • Mo 15.07.24:
    • Umsatzsteuer für Mai.
    • Werbeabgabe für Mai.
    • Meldung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs für das 2. Quartal (Fristverlängerung möglich).
    • Lohnabgaben für Juni.
  • Mi 31.07.24:
    • Meldung und Bezahlung der Umsatzsteuer für EU-Dienstleistungen und innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze (EU-OSS und Nicht-EU-OSS) für das 2. Quartal.
    • Meldung und Bezahlung der Umsatzsteuer für Einfuhr-Versandhandelsumsätze bis 150 Euro (Import-One-Stop-Shop IOSS) für Juni.
    • Zusammenfassende Meldung für Juni bzw. 2. Quartal.

August 2024

  • Mi 14.08.24: Intrastatmeldung für Juli.
  • Fr 16.08.24:
    • Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen für das 3. Quartal.
    • Umsatzsteuer für Juni bzw. 2. Quartal.
    • Werbeabgabe für Juni.
    • Kammerumlage für das 2. Quartal.
    • Lohnabgaben für Juli.
  • Sa 31.08.24: Beiträge zur Sozialversicherung für Selbstständige für das 3. Quartal.

September 2024

  • Mo 02.09.24:
    • Meldung und Bezahlung der Umsatzsteuer für Einfuhr-Versandhandelsumsätze bis 150 Euro (Import-One-Stop-Shop IOSS) für Juli.
    • Zusammenfassende Meldung für Juli.
  • Fr 13.09.24: Intrastatmeldung für August.
  • Mo 16.09.24:
    • Umsatzsteuer für Juli.
    • Werbeabgabe für Juli.
    • Lohnabgaben für August.
  • Mo 30.09.24:
    • Meldung und Bezahlung der Umsatzsteuer für Einfuhr-Versandhandelsumsätze bis 150 Euro (Import-One-Stop-Shop IOSS) für August.
    • Zusammenfassende Meldung für August.
    • Antrag auf Rückerstattung ausländischer Mehrwertsteuern (EU-Unternehmer in Österreich bzw. Mehrwertsteuern aus EU) für 2023.
    • Antrag auf Herabsetzung der Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen für 2024.
    • Abgabe der Arbeitnehmerveranlagung L1, wenn verpflichtend (egal ob in Papierform oder über FinanzOnline) für 2023.
    • Ende der anspruchszinsenfreien Periode für Einkommen- und Körperschaftsteuer-Nachzahlungen bzw. Gutschriften für 2023.
    • Ende der zinsfreien Periode für Umsatzsteuer-Nachzahlungen bzw. Gutschriften für 2023.
    • Einreichung des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften zum 31.12.2023 beim Firmenbuch.
    • Vereine: Rechnungsprüfung des Abschlusses zum 31.12.2023.

Weitere Informationen

Fügen Sie diese Daten in Ihren Kalender ein und halten Sie sich über weitere Updates auf dem Laufenden.
Weitere Informationen auf Steuerberater Innsbruck

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht – obwohl sorgfältig recherchiert – für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen.

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