Mit Steuerberater verlängert sich die Abgabefrist für Steuererklärungen bis März des übernächsten Jahres durch die Quotenregelung automatisch.

Verlängerte Steuererklärungsfrist bei Beratung bis März 2025

SHARE

Die Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärungen bei steuerlicher Vertretung ermöglicht es, durch die sogenannte "Quotenregelung" die Abgabefristen automatisch bis maximal März des zweitfolgenden Jahres zu verlängern.

Allgemeine Abgabefrist und spezifische Regelungen

Allgemeine Abgabefrist: 30. Juni 2024

Für die Jahressteuererklärungen 2023 müssen diese bei Abgabe über FinanzOnline bis zum 30. Juni des Folgejahres eingereicht werden. Betroffene Erklärungen umfassen die Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, die Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften/-gemeinschaften sowie dazugehörige Beilagen.

Verlängerte Frist durch Steuerberater: Bis März des übernächsten Jahres

Steuerberatene Fälle unterliegen der Quotenregelung, die eine gestaffelte Abgabe bis spätestens März des zweiten folgenden Jahres vorschreibt. Die Einreichung der Steuererklärungen muss ab Oktober monatlich gleichverteilt erfolgen.

Umstellung der Quotenregelung und IT-Anpassungen

Mit dem Steuererklärungsjahr 2023 wurde die Quotenregelung und deren technische Grundlagen grundlegend verändert. Durch diese IT-Umstellung zeigt FinanzOnline derzeit fälschlicherweise eine Abgabefrist von 1. Juli 2024 für alle Quotenfälle an. Diese Fehlanzeigen sollen laut Finanzministerium bis Ende Juni 2024 korrigiert werden.

Auswirkungen auf Klienten

Für Klienten ändert sich im Grunde nichts, da die verlängerten Abgabefristen bestehen bleiben. Informationen über abweichende Abgabefristen in FinanzOnline können daher ignoriert werden.

Weitere Informationen

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht – obwohl sorgfältig recherchiert – für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen.

Bilder: alle verwendeten Bilder sind frei lizenziert

Weitere Fragen?
Kontaktieren Sie einen unserer Partner in ihrer Nähe!
Steuerblog für Österreich
Unser Steuer-Newsletter 

Auf dem Laufenden bleiben und den Überblick bewahren!

Blog Newsletter