Schnellere Abschreibung eines vermieteten Gebäudes durch ein qualifiziertes Gutachten möglich. Erfahren Sie alles zu AfA-Anpassung und Anforderungen.

Gebäudenutzung verkürzt: AfA-Anpassung leicht gemacht

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Für Eigentümer von vermieteten Gebäuden bietet die Verkürzung der Nutzungsdauer eine interessante Möglichkeit, Abschreibungen (AfA) steuerlich anzupassen. Diese Anpassung kann für Vermietungseinkünfte sinnvoll sein, wenn eine kürzere technische Nutzungsdauer des Gebäudes nachgewiesen werden kann, die unter den gesetzlich festgelegten 1,5 % liegt.

Voraussetzungen für eine kürzere Nutzungsdauer

AfA-Anpassung

Um eine angepasste AfA geltend zu machen, muss die kürzere technische Nutzungsdauer des Gebäudes nachweisbar sein. Dies erfordert ein schlüssiges und qualifiziertes Sachverständigengutachten, das den aktuellen Bauzustand des Gebäudes detailliert beschreibt.

Anforderungen an das Sachverständigengutachten

Ein anerkanntes Sachverständigengutachten muss präzise Angaben zum Bauzustand und insbesondere zu den tragenden Teilen des Gebäudes machen. Ein Gutachten kann seitens des Finanzamtes abgelehnt werden, wenn es keine konkreten Aussagen zur technischen Restnutzungsdauer und zum Bauzustand liefert, wie es in dem hier besprochenen Fall geschehen ist.

Hinweis

Ein qualifiziertes Gutachten ist unerlässlich, wenn man von der gesetzlichen AfA von 1,5 % abweichen möchte. Dieses Gutachten muss umfassende Informationen über den Bauzustand des Gebäudes enthalten, um sowohl steuerlich als auch rechtlich anerkannt zu werden.

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht – obwohl sorgfältig recherchiert – für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen.

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