Umzug steuerlich absetzen?
Umzüge gehören zu den stressigeren Ereignissen im Leben der meisten Menschen. Neben den physischen und emotionalen Herausforderungen können sie auch erhebliche finanzielle Belastungen mit sich bringen. Glücklicherweise bietet das österreichische Steuersystem in bestimmten Fällen die Möglichkeit, diese Kosten steuerlich geltend zu machen.
Sie möchten die Kosten für einen Umzug steuerlich absetzen? Kein Problem, in diesem Artikel erfahren Sie, was Sie über die steuerliche Absetzbarkeit von Umzugskosten in Österreich wissen müssen.
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Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste auf einen Blick
- Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Kosten für einen Umzug steuerlich absetzen.
- Kosten berufsbedingter Umzüge können als Werbungskosten geltend gemacht werden.
- Bei Privatumzügen können Kosten unter bestimmten Bedingungen absetzbar sein, insbesondere bei Wohnungskündigung seitens des Vermieters oder Zusammenziehen mit dem Partner.
- Umzüge aus gesundheitlichen Gründen können eventuell als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
- Unternehmen können betriebsbedingte Umzugskosten als Betriebsausgaben absetzen.
- Dokumentation und Belege sind entscheidend für die steuerliche Geltendmachung.
- Die Unterstützung eines Steuerberaters wird empfohlen, um die Vorteile optimal zu nutzen.
Wie können Sie Kosten für einen Umzug steuerlich absetzen?
Das Thema Umzug ist für viele Menschen in Österreich allgegenwärtig, sei es aus beruflichen Gründen, aufgrund von privaten Veränderungen oder aus gesundheitlichen Notwendigkeiten. Die gute Nachricht ist, dass in einigen Fällen ein Teil der Umzugskosten steuerlich absetzbar ist, was eine willkommene Entlastung für den Geldbeutel bedeuten kann. Dies betrifft jedoch nicht nur Privatpersonen, sondern es besteht auch für Unternehmen die Möglichkeit, die Kosten eines Umzugs steuerlich geltend zu machen.
Aus beruflichen Gründen den Umzug steuerlich absetzen
Ein berufsbedingter Umzug eröffnet die Möglichkeit, die anfallenden Ausgaben als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen. Diese Kosten hängen unmittelbar mit einem lohnsteuerpflichtigen Beruf zusammen. Typische Gründe für einen berufsbedingten Umzug sind:
- Der Arbeitgeber ändert seinen Dienstort, und Sie müssen dem folgen.
- Sie werden von Ihrem Arbeitgeber versetzt.
- Sie haben einen neuen Job, aber der Arbeitsweg ist erheblich länger.
- Durch einen Umzug tritt eine erhebliche Zeit- und Kostenersparnis auf Ihrem Arbeitsweg ein, wobei sich der Arbeitsweg um mehr als eine Stunde verkürzt.
Die steuerliche Absetzbarkeit der Umzugskosten ist jedoch nur dann möglich, sofern diese den Selbstbehalt überschreiten. Die Höhe des Selbstbehalts ist vom Einkommen und der familiären Situation abhängig.
Tipp: Im Umzugsportal findest hilfreiche Tipps und Tricks zum Thema Umzug. Schaut mal rein!
Welche Aufwendungen können Sie als Umzugskosten steuerlich absetzen
Als Werbungskosten abzugsfähige Umzugskosten sind bspw:
- Fahrt- und Transportkosten
- Kosten des Umzugsunternehmens
- Endreinigung der alten Wohnung
- Handwerkskosten für Ab- und Aufbau von Möbeln
- Maklergebühren
- Kosten für doppelte Haushaltsführung
- …
Ist es auch bei Privatumzügen möglich, Umzugskosten steuerlich abzusetzen?
Aber auch bei Privatumzügen gibt es gute Nachrichten: Hier können Umzugskosten absetzbar sein.
Kleiner Wermutstropfen: Anders als bei einem beruflich veranlassten Umzug, wird der Antrag bei reinen Privatumzügen nicht immer bewilligt.
Hier stehen die Chancen gut, wenn bspw eine Wohnungskündigung durch den Vermieter vorliegt oder jemand mit seinem Partner zusammenzieht.
Bei Privatumzügen gelten die Kosten nicht als Werbungskosten, sondern als haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung.
Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören:
- Fahrt- und Transportkosten
- Kosten für ein Umzugsunternehmen
- Handwerker- und Renovierungskosten (Hinweis: Kosten für Verpackungsmaterialien wie Umzugskartons gehören nicht dazu)
Tipp: Generelle Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung finden Sie in diesem Beitrag.
Umzug aus gesundheitlichen Gründen
In Fällen, in denen ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist, können die Umzugskosten als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angegeben werden. Dies gilt insbesondere für Situationen, in denen eine hohe Belastung aufgrund von Krankheit oder Behinderung vorliegt.
Können Sie auch als Unternehmer Umzugskosten steuerlich abzusetzen?
Unternehmen in Österreich, die umziehen, können in der Regel die Kosten, die direkt mit dem Umzug und betrieblichen Zwecken zusammenhängen, als Betriebsausgaben absetzen. Dazu gehören Transportkosten, Einrichtungskosten, Maklergebühren für neue Geschäftsräume und möglicherweise Renovierungskosten für die alten Räumlichkeiten. Kosten, die nicht direkt mit dem Umzug zusammenhängen, wie zB Dekorationskosten, sind in der Regel nicht abzugsfähig.
Bei Unternehmen handelt es sich also nicht um Werbungskosten, sondern Betriebsausgaben, welche das steuerpflichtige Einkommen mindern (Tipp: In diesem Beitrag erhalten Sie einen informativen Überblick über die verschiedenen Gewinnermittlungsarten als Unternehmer).
Genau wie für Privatpersonen auch, empfiehlt es sich, alle Umzugskosten gut zu dokumentieren und Belege oder Rechnungen vorzuweisen. Die Hilfe eines Steuerberaters kann bei der korrekten Erfassung und Geltendmachung der abzugsfähigen Kosten sowie bei speziellen Fragen sehr hilfreich sein.
Tipps zur steuerlichen Geltendmachung von Umzugskosten
Die ordnungsgemäße Aufbewahrung von Rechnungen und Belegen ist entscheidend, um einen Teil der Umzugskosten beim Finanzamt steuerlich abzusetzen. Vermeiden Sie Barzahlungen, wenn möglich, da Transaktionen auf einem Kontoauszug leichter nachgewiesen werden können.
Umzug steuerlich absetzen – Fazit
Insgesamt bietet die Möglichkeit, Umzugskosten von der Steuer abzusetzen, eine willkommene finanzielle Entlastung für viele Menschen in Österreich, die einen Umzug aus verschiedenen Gründen in Betracht ziehen. Die genaue Abwicklung und die spezifischen Anforderungen können jedoch komplex sein, daher ist es ratsam, sich gut zu informieren oder professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle Vorteile genutzt werden können. Sollten Sie noch Fragen zu diesem Thema haben, können Sie sich jederzeit an einen Ultimum Steuerberater wenden.