Ab Juli 2025 wird ein Umwidmungszuschlag von 30 % auf Gewinne aus Grundstücksverkäufen zur Budgetsanierung erhoben. Erfahre mehr zu Details und Ausnahmen.

Umwidmungszuschlag 2025: Neue Steuerregelung im Überblick

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Die Einführung des Umwidmungszuschlags ab Juli 2025 soll eine zusätzliche Besteuerung von Wertsteigerungen bei umgewidmeten Grundstücken ermöglichen, um zur Budgetsanierung beizutragen. Dieser neue Zuschlag wird ab dem 1. Juli 2025 ein wesentliches Element in der Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns aus der Veräußerung umgewidmeter Grundstücke sein.

Überblick und Anwendungsbereich

Das Hauptziel des Umwidmungszuschlags ist es, zusätzliche Einnahmen durch die Besteuerung von Wertsteigerungen bei Grundstücken, die ihre Widmung geändert haben, zu generieren. Die Höhe des Zuschlags beträgt 30 % des Veräußerungsgewinns, der sich aus der Umwidmung ergibt. Der so erhöhte Gewinn unterliegt dann der Immobilienertragsteuer von 30 % für Neuvermögen.

Betroffene Verkäufe und Details zum Zuschlag

Der Umwidmungszuschlag betrifft Grundstücke, die ab dem 1. Januar 2025 umgewidmet wurden und ab dem 1. Juli 2025 verkauft werden. Diese Regelung gilt sowohl für betriebliche als auch außerbetriebliche Grundstücksverkäufe und bezieht sich auf Alt- und Neuvermögen.

Ausnahmen und Berechnungsbedingungen

Es gibt mehrere Ausnahmen bei der Anwendung des Umwidmungszuschlags. So findet etwa bei einem Verlust aus der Veräußerung kein Zuschlag statt. Ebenso sind nach der Umwidmung errichtete Gebäude nicht betroffen. Der Zuschlag wird auch nicht bei steuerfreien Verkäufen, wie der Hauptwohnsitzbefreiung, angewendet.

Eine wichtige Berechnungsregel sieht vor, dass die Summe aus dem Veräußerungsgewinn und dem Zuschlag den Verkaufspreis nicht überschreiten darf; in solchen Fällen wird der Zuschlag entsprechend gekürzt. Alle relevanten steuerlichen Bestimmungen gelten ebenfalls für den Umwidmungszuschlag, wobei der Tarifsteuersatz im Rahmen der Veranlagung gewählt werden kann.

Hinweise und potenzielle Änderungen

Es ist wichtig zu beachten, dass der Umwidmungszuschlag keinen Einfluss auf gemischte Schenkungen hat, da er den Verkehrswert des Grundstücks nicht verändert. Da das Budgetbegleitgesetz (BBG) 2025 derzeit noch in Diskussion ist, könnten weitere Änderungen durch den Nationalrat erfolgen.

Beispielrechnung

Um die Anwendung des Umwidmungszuschlags zu verdeutlichen, betrachten wir folgendes Beispiel: Ein Landwirt erwirbt im Jahr 2010 Grünland für 10.000 Euro. Nach einer Umwidmung in Bauland im Jahr 2025 verkauft er es für 30.000 Euro. Der Veräußerungsgewinn beträgt 20.000 Euro, und der Umwidmungszuschlag von 6.000 Euro (30 % von 20.000 Euro) wird hinzugefügt. Der fiktive Veräußerungsgewinn von 26.000 Euro unterliegt somit der Immobilienertragsteuer.

Weitere Informationen

Für ausführlichere Informationen und spezifische gesetzliche Texte sowie Erläuterungen können Interessierte die Webseite des österreichischen Parlaments konsultieren.

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht – obwohl sorgfältig recherchiert – für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen.

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