ID Austria

Umstellung von der Handy-Signatur auf ID Austria

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Umstellung auf ID Austria bringt zahlreiche Vorteile

Für bisherige Nutzer der Handy-Signatur oder der Bürgerkarte, wie zum Beispiel Dienstgeber, ist eine notwendige Umstellung auf die ID Austria erforderlich. Gemäß einer aktuellen Mitteilung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) können wichtige e-Services wie WEBEKU, ELDA oder die e-Zustellung weiterhin nur unter Verwendung der ID Austria genutzt werden. Die ID Austria bietet jedoch einen positiven Aspekt, da sie Zugang zum gesamten Angebot an digitalen Diensten der Sozialversicherung, Verwaltung und Wirtschaft ermöglicht. Mit der Vollfunktion der ID Austria können „Digitale Behördenservices“, das „Elektronische Postamt“, die „Elektronische Unterschrift“ und „Digitale Ausweise“ genutzt werden. Letzteres ermöglicht beispielsweise das Vorzeigen des Führerscheins am Smartphone.

Inhaltsverzeichnis

Varianten der ID Austria

Gewährleistet werden zwei Varianten der ID Austria: Die Vollfunktion steht ausschließlich jenen Personen zur Verfügung, deren Handy-Signatur bereits von einer Behörde registriert wurde.

Falls die Handy-Signatur nicht behördlich registriert ist, besteht die Möglichkeit, auf die ID Austria mit Basisfunktion umzusteigen. Beachten Sie, dass für die Nutzung der Vollfunktion der ID Austria eine Registrierung bei einer Behörde erforderlich ist.

Bisherige Nutzer der Bürgerkarte müssen in jedem Fall eine Registrierungsbehörde aufsuchen, unabhängig davon, ob sie die Basisfunktion oder die Vollfunktion der ID Austria nutzen möchten. Als Registrierungsbehörden gelten Bezirkshauptmannschaften, Magistrate, Gemeinden, Finanzämter und Landespolizeidirektionen.

ID Austria Service

Noch Fragen?

Sollten Sie noch Fragen zu diesem Thema haben, finden Sie auf der Österreich.gv.at weitere Infos.

FAQ

Die ID Austria bietet den Zugang zu wichtigen e-Services wie WEBEKU, ELDA oder der e-Zustellung, die ausschließlich mit der ID Austria genutzt werden können. Mit der Vollfunktion der ID Austria können zudem „Digitale Behördenservices“, das „Elektronische Postamt“, die „Elektronische Unterschrift“ und „Digitale Ausweise“ genutzt werden, wie zum Beispiel das Vorzeigen des Führerscheins am Smartphone.

Es gibt zwei Varianten der ID Austria: die Vollfunktion und die Basisfunktion. Die Vollfunktion steht Personen zur Verfügung, deren Handy-Signatur bereits von einer Behörde registriert wurde. Falls die Handy-Signatur nicht behördlich registriert ist, kann auf die ID Austria mit Basisfunktion umgestiegen werden. Beachten Sie, dass für die Nutzung der Vollfunktion eine Registrierung bei einer Behörde erforderlich ist.

Bisherige Nutzer der Bürgerkarte müssen unabhängig von der gewählten Variante (Basisfunktion oder Vollfunktion) eine Registrierungsbehörde aufsuchen.

Als Registrierungsbehörde gelten Bezirkshauptmannschaften, Magistrate, Gemeinden, Finanzämter und Landespolizeidirektionen.

Für weitere Informationen zur Umstellung auf die ID Austria und zu den angebotenen Online-Services finden Sie nähere Infos auf der Website der Österreichischen Regierung unter Österreich.gv.at.

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht – obwohl sorgfältig recherchiert – für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen.

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