Mit dem Beginn des dritten Quartals 2024 gibt es eine Vielzahl von wichtigen Steuerterminen, die Unternehmen und Einzelpersonen beachten müssen. Diese Übersicht dient als Leitfaden, um sicherzustellen, dass alle relevanten Abgaben und Meldungen fristgerecht eingereicht werden.
Juli 2024
1. Juli 2024
Mit dem Beginn der Einreichung von Energiekosten für Non-Profit-Organisationen startet die Phase 2 für das Kalenderjahr 2023.
12. Juli 2024
Die Intrastatmeldung für Juni muss eingereicht werden.
15. Juli 2024
- Umsatzsteuer-Meldung für Mai
- Werbeabgabe für Mai
- Meldung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs für das 2. Quartal (Fristverlängerung möglich)
- Lohnabgaben für Juni
31. Juli 2024
- Meldung und Bezahlung der Umsatzsteuer für EU-Dienstleistungen und innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze (EU-OSS und Nicht-EU-OSS) für das 2. Quartal
- Meldung und Bezahlung der Umsatzsteuer für Einfuhr-Versandhandelsumsätze bis 150 Euro (Import-One-Stop-Shop, IOSS) für Juni
- Zusammenfassende Meldung für Juni bzw. das 2. Quartal
August 2024
14. August 2024
Frist für die Intrastatmeldung für Juli.
16. August 2024
- Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen für das 3. Quartal
- Umsatzsteuer für Juni bzw. das 2. Quartal
- Werbeabgabe für Juni
- Kammerumlage für das 2. Quartal
- Lohnabgaben für Juli
31. August 2024
Beiträge zur Sozialversicherung für Selbstständige für das 3. Quartal sind fällig.
September 2024
2. September 2024
- Meldung und Bezahlung der Umsatzsteuer für Einfuhr-Versandhandelsumsätze bis 150 Euro (Import-One-Stop-Shop, IOSS) für Juli
- Zusammenfassende Meldung für Juli
13. September 2024
Einreichung der Intrastatmeldung für August.
16. September 2024
- Umsatzsteuer für Juli
- Werbeabgabe für Juli
- Lohnabgaben für August
30. September 2024
- Meldung und Bezahlung der Umsatzsteuer für Einfuhr-Versandhandelsumsätze bis 150 Euro (Import-One-Stop-Shop, IOSS) für August
- Zusammenfassende Meldung für August
- Antrag auf Rückerstattung der ausländischen Mehrwertsteuer (EU-Unternehmer in Ö bzw. Mehrwertsteuer aus EU) für 2023
- Antrag auf Herabsetzung der Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen für 2024
- Abgabe der Arbeitnehmerveranlagung L1 für 2023, wenn verpflichtend (Papierform oder FinanzOnline)
- Ende der anspruchszinsenfreien Periode für Einkommen- und Körperschaftsteuer-Nachzahlungen bzw. Gutschriften für 2023
- Ende der zinsfreien Periode für Umsatzsteuer-Nachzahlungen bzw. Gutschriften für 2023
- Einreichung der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften zum 31.12.2023 beim Firmenbuch
- Rechnungsprüfung des Abschlusses von Vereinen zum 31.12.2023