Unternehmen haben im Jahr 2025 die Möglichkeit, ihre steuerliche Belastung durch gezielte Investitionen zu optimieren. Der Investitionsfreibetrag (IFB) und der Gewinnfreibetrag (inv. GFB) bieten verschiedene Ansätze, um steuerlich förderbare Investitionen effektiv zu nutzen.
Investitionsfreibetrag (IFB) und Gewinnfreibetrag (inv. GFB)
Zielsetzung
Das Hauptziel dieser Maßnahmen liegt in der Steuerlastreduktion, die durch Investitionen in förderfähige Wirtschaftsgüter erreicht werden kann.
Unterschiede zwischen IFB und inv. GFB
Die Verwendung des IFB ist hauptsächlich für Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften vorgesehen, während der inv. GFB für natürliche Personen und Personengesellschaften genutzt werden kann, jedoch nicht für GmbHs. Die Unterschiedlichkeit zeigt sich auch in den Prozentsätzen: Der IFB bietet entweder 10 % (Standard) oder 15 % (Öko), wohingegen der inv. GFB zwischen 13 % bis 4,5 % liegt. Der IFB bemisst sich nach den Anschaffungs- und Herstellungskosten, während der inv. GFB auf der Grundlage des Gewinns nutzbar ist.
Förderbare Investitionen
Der IFB kann für abnutzbares Anlagevermögen genutzt werden, das mindestens vier Jahre im Inland verbleiben muss. Der inv. GFB eignet sich hingegen für Gebäudeförderungen und Wertpapiere gemäß §14.
Strategien zur Steueroptimierung
Wahlrecht und Optimierungstipp
Unternehmen können entscheiden, ob sie den IFB oder den inv. GFB für ein bestimmtes Wirtschaftsgut anwenden. Es empfiehlt sich, den IFB insbesondere für ökologische Sachgüter zu nutzen, während der inv. GFB für förderbare Wertpapiere in Betracht gezogen werden kann. Ferner kann der Grundfreibetrag des GFB bei einem Gewinn bis 33.000 Euro auch ohne weitere Investitionen in Anspruch genommen werden, was ein Maximum von 4.950 Euro ermöglicht.
Investitionen in Ökologie
Der sogenannte Öko-IFB bietet eine zusätzliche Förderung für Investitionen in umweltfreundliche Güter wie E-Autos, Fahrräder und Photovoltaik-Anlagen. Für Investitionen bis zu 50.000 Euro reicht es aus, eine plausible Erklärung zur Erfüllung der Förderbedingungen abzugeben.
Fristen und Anforderungen
Es ist erforderlich, dass das Wirtschaftsgut bis zum 31.12. in den Verfügungsmacht des Unternehmens gelangt. Wertpapiere müssen ebenfalls bis zum Jahresende im Depot des Unternehmens sein, um die steuerliche Nutzung der Freibeträge sicherzustellen.
Weitere Informationen
Weitere detaillierte Informationen zu den Regelungen des Investitionsfreibetrages und Gewinnfreibetrages können über das Unternehmensserviceportal abgerufen werden:
Mit diesen Maßnahmen können Unternehmen im Jahr 2025 ihre Steuerlast durch gezielte Investitionen erheblich reduzieren. Eine informierte Entscheidung und eine sorgfältige Planung sind entscheidend, um das volle Potenzial dieser steuerlichen Vorteile zu nutzen.



