Ab dem Jahr 2025 treten in Österreich mehrere bedeutende steuerliche Änderungen in Kraft, die verschiedene Bereiche betreffen und sich auf die steuerlichen Verpflichtungen auswirken können. Die Neuerungen reichen von Änderungen bei der Umsatzsteuer für Photovoltaikanlagen bis hin zu Anpassungen der Einkommen- und Versicherungssteuer.
Umsatzsteuerregelung für Photovoltaikanlagen
Ab 2025 entfällt der bisher geltende Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen. Für Verträge, die vor dem 7. März 2025 abgeschlossen wurden, bleibt der Nullsteuersatz jedoch bis zum 1. Januar 2026 in Kraft. Nach diesem Stichtag unterliegen alle Lieferungen, Erwerbe und Installationen wieder dem regulären Umsatzsteuersatz.
Versicherungssteuer auf Elektrofahrzeuge
Mit Wirkung vom 1. April 2025 werden Elektrofahrzeuge der motorbezogenen Versicherungssteuer unterliegen. Die Berechnung der Steuer wird auf Basis von Motorleistung und Eigengewicht des Fahrzeugs erfolgen. Ausgenommen bleiben Mopeds mit einer Leistung bis zu 4 kW. Plug-in-Hybride erfahren darüber hinaus durch eine Anpassung des Steuersatzes eine höhere Besteuerung.
Einkommensteuer-Spitzensteuersatz
Der aktuelle Spitzensteuersatz von 55 %, der auf Einkommen über eine Million Euro erhoben wird, bleibt bis einschließlich 2029 unverändert bestehen. Diese Regelung zielt darauf ab, die Steuerlast für sehr hohe Einkommen konstant zu halten.
Energiekrisenbeitrag
Der Energiekrisenbeitrag für Strom wird bis zum 1. April 2030 verlängert. Der Beitragssatz steigt auf 95 %, während die Erlösobergrenze auf 90 Euro/MWh herabgesetzt wird. Für neue Anlagen liegt die Grenze bei 100 Euro/MWh. Darüber hinaus wird der Energiekrisenbeitrag für fossile Energieträger bis einschließlich 2029 verlängert.
Änderung der Wettgebühr
Die Wettgebühr erhöht sich ab dem 1. April 2025 von bisher 2 % auf 5 % des Wetteinsatzes. Diese Anpassung zielt auf eine steuerliche Angleichung innerhalb des Glücksspielsektors in Österreich ab.
Diese umfassenden steuerlichen Änderungen ab 2025 erfordern eine sorgfältige Prüfung der individuellen steuerlichen Verpflichtungen. Bei Fragen oder einem erhöhten Beratungsbedarf stehen Fachleute zur Unterstützung bereit, um eine optimale Anpassung an die neuen Regulierungen sicherzustellen.