Kann eine Entrümpelung steuerlich geltend gemacht werden?
Das Entrümpeln von Wohnungen, Häusern oder Lagerräumen kann eine mühsame und kostspielige Angelegenheit sein. Doch wussten Sie, dass es in Deutschland unter bestimmten Bedingungen möglich ist, die Kosten einer Entrümpelung von der Steuer abzusetzen? In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie dieses steuerliche Potenzial nutzen können, um Ihre finanzielle Belastung bei der Entrümpelung zu reduzieren.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste auf einen Blick
- Haushaltsnahe Dienstleistungen können genutzt werden, um Entrümpelungskosten steuerlich geltend zu machen.
Darunter fallen beispielsweise Reinigungsarbeiten, Gartenpflege, Winterdienst, Hausmeisterarbeiten und auch Entrümpelungsdienste.
- 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten für haushaltsnahe Dienstleistungen können von der Einkommensteuerschuld abgezogen werden.
- Maximal EUR 4.000 pro Jahr pro Haushalt können abgesetzt werden.
- Belege und Rechnungen müssen sorgfältig aufbewahrt werden. Rechnungen sollten klare Angaben zu erbrachten Dienstleistungen und Kosten enthalten.
Kosten für die Entrümpelung der eigenen Wohnung von der Steuer absetzen
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind eine Möglichkeit, Kosten bei der Steuererklärung geltend zu machen und können auch für Entrümpelungsdienste in Betracht gezogen werden. In Deutschland können Sie haushaltsnahe Dienstleistungen in Ihrer Einkommensteuererklärung unter bestimmten Voraussetzungen als Steuerermäßigung absetzen.
Hier sind die wesentlichen Punkte, die Sie beachten sollten:
Definition von haushaltsnahen Dienstleistungen:
- Dazu gehören Dienstleistungen, die im Haushalt erbracht werden und Ihnen oder Ihren Familienangehörigen zugutekommen.
- Dazu zählen beispielsweise Reinigungsarbeiten, Gartenpflege, Winterdienst, Hausmeisterarbeiten und auch Entrümpelungsdienste.
Höhe der absetzbaren Kosten:
- Sie können 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten, die im Rahmen haushaltsnaher Dienstleistungen anfallen, von Ihrer Einkommensteuerschuld abziehen.
- Pro Jahr dürfen maximal EUR 20.000 an Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung angeführt werden. Der Höchstbetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen beträgt also EUR 4.000 pro Jahr und Haushalt.
Dokumentation und Nachweis der Kosten einer Entrümpelung:
Sie sollten alle Belege und Rechnungen sorgfältig aufbewahren und nachweisen können, dass es sich um haushaltsnahe Dienstleistungen handelt, da diese im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt vorgelegt werden müssen.
Achten Sie darauf, dass die Rechnungen klare Angaben zu den erbrachten Dienstleistungen und den Kosten enthalten.
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Entrümpelung: Praxisbeispiel der steuerlichen Geltendmachung
Herr und Frau Müller haben beschlossen, ihren lange vernachlässigten Keller endlich aufzuräumen und zu entrümpeln.
Da der Keller über die Jahre hinweg vollgestopft und unübersichtlich geworden ist, entscheiden sie sich, einen professionellen Entrümpelungsdienst zu beauftragen. Der Dienstleister verlangt insgesamt EUR 1.450 für die Entrümpelungsarbeiten, einschließlich der Anfahrtskosten.
- Arbeits- und Fahrtkosten für die Entrümpelung: EUR 1.450
- steuerliche Geltendmachung (20 Prozent von EUR 1.450):
EUR 290
Ergebnis: Das Ehepaar Müller kann in ihrer Einkommensteuererklärung EUR 290 als steuermindernde Absetzung geltend machen.
Fazit zu haushaltsnahen Dienstleistungen im Rahmen einer Entrümpelung
Zusammengefasst können Sie die Kosten für Entrümpelungsdienste als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen, wenn sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Der steuerliche Vorteil beträgt in der Regel 20 Prozent der anfallenden Arbeits- und Fahrtkosten, wobei ein Höchstbetrag von EUR 4.000 pro Jahr pro Haushalt gilt. Es ist empfehlenswert, einen Steuerberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass Sie alle Möglichkeiten zur Steuerersparnis in Bezug auf haushaltsnahe Dienstleistungen und Entrümpelungskosten nutzen.
Kosten für die Entrümpelung der Elternwohnung von der Steuer absetzen?
Müssen bspw die Eltern in einem Pflegeheim untergebracht werden, können Sie die Kosten einer Entrümpelung nicht als haushaltsnahe Dienstleistung selbst geltend machen. Daher sollten damit einhergehende Kosten über die Steuererklärung der Eltern eingereicht werden.
Kosten für die Entrümpelung bei einem Todesfall in der Familie
In solch einem Fall besteht die Möglichkeit, die mit einer Entrümpelung einhergehenden Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Es liegt jedoch im Ermessen des Finanzamts, ob die Kosten als außergewöhnliche Belastung oder als zumutbare Kosten eingestuft werden.