Sommerjobs und Ferialpraktikanten 2024: Ihre Rechte und Pflichten

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Sommerjobs und Ferialpraktikanten 2024

Geld verdienen und Erfahrungen sammeln – das sind die Hauptmotive für Arbeiten im Sommer. Welche Arten von Sommerjobs es gibt und was man beachten muss, haben wir für Sie zusammengefasst:

Voraussetzungen und Altersgrenzen

  • Jugendliche ab 15 Jahren dürfen arbeiten, wenn sie die Schulpflicht abgeschlossen haben.

Ferialjobs

  • Schüler oder Studenten dürfen im Sommer arbeiten und müssen vor Arbeitsantritt bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) angemeldet werden.
  • Alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen, wie z.B. Kollektivvertrag, sind zu beachten.
  • Verdienste über der Geringfügigkeitsgrenze von 518,44 Euro pro Monat (Wert 2024) führen zu voller Versicherung bei der ÖGK. Bei Verdiensten unter dieser Grenze besteht nur eine Unfallversicherung.

Echtes Ferialpraktikum und Volontariat

  • Echtes Ferialpraktikum: Praktikum gemäß Schul- oder Studienplan. Keine Arbeitsverpflichtung oder Anspruch auf ein Mindestentgelt. Unfallversicherung über die Schülerversicherung.
  • Volontariat: Freiwillige Mitarbeit im Unternehmen mit Fokus auf Ausbildung. Unfallversicherung bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) erforderlich.
  • Bei Entgeltzahlung erfolgt die Anmeldung bei der ÖGK je nach Höhe als geringfügig Beschäftigter oder vollversicherter Dienstnehmer.
  • In der Hotellerie und im Gastgewerbe gilt der Pflichtpraktikant als echter Dienstnehmer und wird nach Kollektivvertrag bezahlt.

Schnuppertage

  • Berufsorientierung für Schüler während oder außerhalb der Unterrichtszeiten.
  • Versicherungsschutz durch gesetzliche Schülerunfallversicherung. Nach Erfüllung der Schulpflicht erfolgt die Anmeldung bei der AUVA als Volontär.
  • Dauer: Maximal fünf Tage pro Betrieb und maximal 15 Tage insgesamt pro Kalenderjahr.

Zuverdienstregeln

  • Familienbeihilfe entfällt stufenweise ab 15.000 Euro Einkommen pro Jahr für mindestens 19-Jährige ab dem darauffolgenden Kalenderjahr.
  • Prüfung der Voraussetzungen für Studienbeihilfe ist ratsam.

Tipp: Arbeitnehmerveranlagung

  • Ferialarbeitnehmer erhalten bei Ferienjobs oft die gesamte bezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurück.
  • Niedrigverdiener können eine Erstattung bis zu 55 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge (maximal 1.331 Euro jährlich) erhalten.
  • Steuererleichterungen erfolgen meist antragslos durch das Finanzamt im Folgejahr.

Weitere Informationen

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