Betrieblich genutzte Fahrzeuge können neu gekaufte Winterreifen direkt absetzen. Leasing und Kilometergeldregelungen sind zu beachten.

Sofortige Absetzbarkeit von Winterreifen erklärt

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Die steuerliche Absetzbarkeit von Winterreifen für betriebliche Fahrzeuge bietet Unternehmen eine Möglichkeit, ihre Ausgaben effizienter zu gestalten. Nach den Vorschriften können bestimmte betriebsbezogene Aufwendungen, einschließlich Winterreifen, direkt von der Steuer abgesetzt werden, was erhebliche finanzielle Vorteile mit sich bringen kann.

Allgemeine Bestimmungen

Betriebliches Kfz

Fahrzeuge, die zu mehr als 50 % beruflich genutzt werden, gelten als Teil des Betriebsvermögens. Für Pkw und Kombis erfolgt die Abschreibung über einen Zeitraum von acht Jahren, während für Lkw eine Abschreibung über fünf Jahre üblich ist. Instandhaltungsaufwendungen wie Servicekosten oder der Erwerb neuer Winterreifen gelten als sofort absetzbare Ausgaben. Diese Regelung wurde durch eine Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenats (UFS) von 2004 gestützt, dessen Aufgaben heutzutage vom Bundesfinanzgericht (BFG) wahrgenommen werden.

Leasingfahrzeuge

Auch bei Leasingfahrzeugen sind Winterreifen, die als eigenständige Wirtschaftsgüter angesehen werden, im Jahr der Anschaffung absetzbar. Hierbei muss allerdings ein möglicher Privatanteil an der Nutzung berücksichtigt und abgezogen werden.

Sonderregelung Kilometergeld

Für Fahrzeuge, die weniger als 50 % betrieblich genutzt werden, und bei denen das Kilometergeld Anwendung findet, sind sämtliche Kosten, einschließlich Zubehör wie Winterreifen, durch das Kilometergeld abgedeckt. Das Kilometergeld stellt hierbei eine pauschale Abgeltung aller Fahrzeugkosten dar.

Weitere Details

Die Findok-Referenz, namentlich die Berufungsentscheidung des UFS (RV/0581-L/04) vom 16.09.2004, erläutert die steuerliche Behandlung dieser Ausgaben. Interessierte sind eingeladen, das aktuelle Klientenmagazin zu konsultieren, das umfassende Informationen und Updates zu diesem Thema bietet.

Das Verständnis dieser Bestimmungen kann Unternehmen dabei unterstützen, ihre Steuerstrategie optimal zu gestalten und potenzielle Einsparungen zu realisieren. Es empfiehlt sich, die spezifischen Umstände des eigenen Unternehmens zu prüfen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um sämtliche steuerlichen Vorteile ausschöpfen zu können.

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht – obwohl sorgfältig recherchiert – für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen.

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