Pflegeheimkosten steuerlich absetzen
Die steuerliche Absetzbarkeit von Pflegeheimkosten kann eine signifikante Entlastung für Betroffene und ihre Angehörigen darstellen. Unter bestimmten Bedingungen bieten die Steuerregelungen Möglichkeiten, die finanzielle Belastung zu mindern.
Pflegeheimkosten als außergewöhnliche Belastung
Pflegeheimkosten können als außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt abgesetzt werden, sofern ein Pflegebedarf nachgewiesen wird. Besonders wichtig dabei ist, dass das Pflegegeld, welches im Jahreslohnzettel ausgewiesen wird, den Betrag der absetzbaren außergewöhnlichen Belastung reduziert. Dadurch wird nur der tatsächlich verbleibende Eigenaufwand steuerlich berücksichtigt.
Haushaltsersparnis
Im Zuge der Unterbringung im Pflegeheim entfallen bestimmte Haushaltskosten für den Bewohner. Hierfür wird ein pauschaler Abzug von 156,96 Euro pro Monat (entspricht 5,23 Euro pro Tag) angesetzt. Dies berücksichtigt die Ersparnis, da der Heimbewohner nicht mehr zu Hause verpflegt wird.
Kostenübernahme durch Angehörige
Für Angehörige, die die Pflegekosten übernehmen, können diese als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden, sofern die zu pflegende Person nicht über ausreichendes eigenes Einkommen verfügt. Zu beachten ist hier ein einkommensabhängiger Selbstbehalt, der die Absetzbarkeit beeinflusst.
Vermögensumschichtung und zusätzliche Abzüge
Pflegekosten, die durch Verkaufserlöse oder Vermögensübertragungen gedeckt werden, gelten nicht als absetzbare außergewöhnliche Belastung. Auch Auszahlungen aus Unfall- oder Krankenversicherungen sowie das Pflegegeld reduzieren den absetzbaren Betrag. Zudem ist zu beachten, dass der Behinderungsfreibetrag nicht zusätzlich zu den Pflegeheimkosten geltend gemacht werden kann.
Fazit
Die steuerliche Entlastung durch die Absetzbarkeit von Pflegeheimkosten kann unter bestimmten Voraussetzungen zur finanziellen Entlastung beitragen. Es ist wichtig, Aspekte wie Abzüge für Haushaltsersparnis oder das Pflegegeld zu berücksichtigen. Zudem sollten Angehörige, die die Kosten übernehmen, den Selbstbehalt beachten, um die möglichen Steuervorteile voll auszuschöpfen.