Pflegeheimkosten steuerlich absetzen: Erfahren Sie, wie außergewöhnliche Belastungen und Abzüge durch Pflegegeld Ihre Steuerlast mindern können.

Pflegeheimkosten absetzen: Steuerliche Vorteile nutzen

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Pflegeheimkosten steuerlich absetzen

Die steuerliche Absetzbarkeit von Pflegeheimkosten kann eine signifikante Entlastung für Betroffene und ihre Angehörigen darstellen. Unter bestimmten Bedingungen bieten die Steuerregelungen Möglichkeiten, die finanzielle Belastung zu mindern.

Pflegeheimkosten als außergewöhnliche Belastung

Pflegeheimkosten können als außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt abgesetzt werden, sofern ein Pflegebedarf nachgewiesen wird. Besonders wichtig dabei ist, dass das Pflegegeld, welches im Jahreslohnzettel ausgewiesen wird, den Betrag der absetzbaren außergewöhnlichen Belastung reduziert. Dadurch wird nur der tatsächlich verbleibende Eigenaufwand steuerlich berücksichtigt.

Haushaltsersparnis

Im Zuge der Unterbringung im Pflegeheim entfallen bestimmte Haushaltskosten für den Bewohner. Hierfür wird ein pauschaler Abzug von 156,96 Euro pro Monat (entspricht 5,23 Euro pro Tag) angesetzt. Dies berücksichtigt die Ersparnis, da der Heimbewohner nicht mehr zu Hause verpflegt wird.

Kostenübernahme durch Angehörige

Für Angehörige, die die Pflegekosten übernehmen, können diese als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden, sofern die zu pflegende Person nicht über ausreichendes eigenes Einkommen verfügt. Zu beachten ist hier ein einkommensabhängiger Selbstbehalt, der die Absetzbarkeit beeinflusst.

Vermögensumschichtung und zusätzliche Abzüge

Pflegekosten, die durch Verkaufserlöse oder Vermögensübertragungen gedeckt werden, gelten nicht als absetzbare außergewöhnliche Belastung. Auch Auszahlungen aus Unfall- oder Krankenversicherungen sowie das Pflegegeld reduzieren den absetzbaren Betrag. Zudem ist zu beachten, dass der Behinderungsfreibetrag nicht zusätzlich zu den Pflegeheimkosten geltend gemacht werden kann.

Fazit

Die steuerliche Entlastung durch die Absetzbarkeit von Pflegeheimkosten kann unter bestimmten Voraussetzungen zur finanziellen Entlastung beitragen. Es ist wichtig, Aspekte wie Abzüge für Haushaltsersparnis oder das Pflegegeld zu berücksichtigen. Zudem sollten Angehörige, die die Kosten übernehmen, den Selbstbehalt beachten, um die möglichen Steuervorteile voll auszuschöpfen.

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht – obwohl sorgfältig recherchiert – für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen.

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