Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen für Sportler sind seit 2023 unter bestimmten Bedingungen steuerfrei. Erfahren Sie mehr zu Voraussetzungen und Meldepflichten.

Pauschale Reiseaufwandsentschädigung: Mitteilungspflicht 2024

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Die steuerfreie Behandlung pauschaler Reiseaufwandsentschädigungen an Sportler und Sportbetreuer wird durch eine neue Regelung seit 2023 erheblich vereinfacht. Unter bestimmten Bedingungen können Sportvereine ihren Mitgliedern Reisekosten steuerfrei erstatten.

Steuerfreie pauschale Reiseaufwandsentschädigungen

Seit 2023 sind pauschale Reiseaufwandsentschädigungen von Sportvereinen bis zu einer Höhe von 120 Euro pro Einsatztag und maximal 720 Euro pro Kalendermonat steuerfrei. Diese Regelung betrifft eine breite Gruppe von Personen, die in verschiedenen Funktionen im Sport tätig sind.

Betroffene Personengruppen

Unter die steuerfreie Regelung fallen Sportler, sowohl Mannschafts- als auch Einzelsportler. Auch Sportbetreuer, einschließlich Trainer, Lehrwarte, Übungsleiter, Masseure, Sportärzte und Zeugwarte, profitieren von dieser Regelung. Zudem zählen Schiedsrichter, Kampfrichter, Zeitnehmer, Rennleiter und Punkterichter zu den begünstigten Personengruppen. Nicht begünstigt sind hingegen Tätigkeiten wie jene von Platzwarten, Streckenposten sowie Fahrten- und Hilfsdiensten.

Mitteilungspflicht an das Finanzamt

Sportvereine sind verpflichtet, die gewährten Entschädigungen bis Ende Februar 2025 für das Jahr 2024 dem Finanzamt zu melden. Verwendet werden muss hierfür das Formular L 19, vorausgesetzt, es wurden ausschließlich steuerfreie pauschale Reiseaufwandsentschädigungen ausgezahlt. Entschädigungen, die neben dem regulären Arbeitslohn gezahlt werden, sind im Lohnzettel (L 16) aufzuführen. Für Einkünfte aus selbständigen Tätigkeiten, wie sie bei Schiedsrichtern aus Gewerbebetrieben vorkommen, besteht keine Mitteilungspflicht.

Hinweise

Für die ordnungsgemäße Abwicklung ist eine sorgfältige Dokumentation der geleisteten Zahlungen unerlässlich. Bei nichtselbständiger Tätigkeit sind nur die pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen steuerfrei, während andere Einkünfte stets gemeldet werden müssen.

Diese Regelungen ermöglichen eine klare Abwicklung und schaffen mehr Transparenz zwischen Vereinen und Finanzbehörden, indem sie steuerliche Erleichterungen gewähren und gleichzeitig die Meldung von Einkünften klar regeln.

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht – obwohl sorgfältig recherchiert – für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen.

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