Die Einführung des Partnerschaftsbonus stellt eine attraktive Möglichkeit für Eltern dar, die Kinderbetreuung paritätisch zu teilen. Diese Finanzhilfe wurde entwickelt, um die gleichmäßige Aufteilung der Kinderbetreuung zwischen beiden Elternteilen zu fördern und zu belohnen.
Höhe und Auszahlung
Der Partnerschaftsbonus beläuft sich auf 500 Euro pro Elternteil, was insgesamt 1.000 Euro ergibt. Er wird einmalig ausgezahlt, und zwar am Ende der vereinbarten Kinderbetreuungszeit.
Voraussetzungen
Um den Partnerschaftsbonus beziehen zu können, müssen Eltern das Kinderbetreuungsgeld in nahezu gleichen Anteilen beziehen, wobei die Anteile zwischen 50:50 und 60:40 liegen müssen. Dieser Bezugszeitraum muss mindestens 124 Tage pro Elternteil umfassen. Dabei ist es unerheblich, ob pauschales oder einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld in Anspruch genommen wurde.
Antragstellung
Zur Beantragung des Partnerschaftsbonus muss jeder Elternteil separat tätig werden. Der Antrag kann einfach online mit der ID-Austria beim zuständigen Krankenversicherungsträger eingereicht werden. Es besteht die Möglichkeit, den Antrag entweder zusammen mit dem Kinderbetreuungsgeld oder gesondert bis spätestens 124 Tage nach Ablauf der höchstmöglichen Gesamtanspruchsdauer einzureichen.
Diese Maßnahme zielt darauf ab, eine gerechte Verteilung der Kinderbetreuungsaufgaben zu unterstützen und beide Elternteile gleichermaßen in ihre Verantwortung einzubeziehen, während sie gleichzeitig eine monetäre Anerkennung für ihre gemeinsame Anstrengung erhalten.