Das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) wurde Mitte 2023 novelliert, um eine größere Transparenz im Rahmen von Treuhandschaftsvereinbarungen zu erzielen. Diese Gesetzesänderung bringt bedeutende neue Meldepflichten mit sich, insbesondere in Bezug auf Treuhandschaften, die wirtschaftliches Eigentum für Personen begründen, die nicht direkt Vertragsparteien dieser Vereinbarungen sind. Ab dem 1. Juli 2024 werden diese Vereinbarungen ebenfalls meldepflichtig sein.
Auswirkungen auf Treuhandschaften innerhalb der Beteiligungskette
Die Neuerungen im WiEReG betreffen insbesondere Treuhandschaftsverhältnisse, die dazu führen können, dass durch diese ein wirtschaftliches Eigentum für eine natürliche Person begründet wird oder sich dessen Umfang ändert. Hierbei müssen diese Verhältnisse gemeldet werden, sofern der wirtschaftliche Einfluss über die Treuhandschaft eine relevante Schwelle überschreitet. In Fällen, in denen keine Änderung im wirtschaftlichen Eigentum auftritt, etwa bei einer Beteiligung von weniger als 25%, entfällt die Meldepflicht.
Erhöhte Transparenz im Kontext von Trusts und Stiftungen
Im Bereich von Trusts und Stiftungen gibt es spezifische Regelungen, die eine explizite Angabe von Treuhandschaftsverhältnissen verlangen. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen Treuhänder gleichzeitig als wirtschaftliche Eigentümer fungieren. Ein typisches Beispiel ist der Stifter, der Vermögen treuhänderisch an eine Stiftung überträgt. In solchen Fällen muss offengelegt werden, in welcher Funktion der Stifter als Treuhänder oder Treugeber auftritt.
Empfehlungen und Fristen
Um den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, ist es erforderlich, dass Änderungen im wirtschaftlichen Eigentum innerhalb von vier Wochen gemeldet werden. Für neue Treuhandschaftsverhältnisse gilt diese Frist nicht zwingend; diese müssen jedoch bei der nächsten regulären Meldung berücksichtigt werden. Um Geldstrafen aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Meldungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, von professioneller Seite eine sorgfältige Überprüfung der bestehenden Treuhandschaftsverhältnisse durchführen zu lassen.
Ausblick
Ein weiterer Ministerialentwurf zur Anpassung der Behandlung von Treuhandschaften unter dem WiEReG wurde im Oktober 2024 veröffentlicht. Die genauen Auswirkungen dieser Anpassungen auf die Praxis sind jedoch noch abzuwarten. Unternehmen sollten weiterhin aufmerksam bleiben, um auf mögliche Änderungen in der Rechtslage vorbereitet zu sein.