Im Rahmen der EU-internen Warenbewegungen tritt eine neue Regelung zur Verschärfung der Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Kraft. Diese Änderung bringt wesentliche Anforderungen mit sich, die Unternehmen sicherstellen müssen, um die Steuerbefreiung dieser Lieferungen korrekt anwenden zu können.
Grundlagen der Steuerbefreiung
Innergemeinschaftliche Lieferungen stellen steuerfreie Transaktionen zwischen zwei Unternehmern innerhalb der Europäischen Union dar. Diese Lieferungen beinhalten den Versand von Waren von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen. Die Steuerbefreiung für solche Lieferungen setzt voraus, dass der Empfänger als steuerpflichtiger Unternehmer anerkannt ist und die Waren im Zielland einer Erwerbssteuer unterliegen.
Erforderliche Nachweise
Zur Inanspruchnahme der Steuerbefreiung müssen bestimmte Nachweise erbracht werden. Dazu zählt der Versandnachweis, der belegt, dass die Waren tatsächlich an einen anderen Mitgliedstaat gesendet wurden und diesen physisch verlassen haben. Ebenso wichtig ist der Buchnachweis, der die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung buchmäßig dokumentiert.
Neue Anforderungen ab 1.1.2020
Mit den Änderungen, die ab dem 1. Januar 2020 in Kraft getreten sind, wird die Bedeutung der UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) der Abnehmer hervorgehoben. Der Lieferer muss diese Nummer beim Abnehmer einholen und deren Gültigkeit überprüfen. Zudem ist es erforderlich, dass der Lieferer die Verpflichtung zur Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung einhält, welche das Finanzamt über die durchgeführten steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen informiert.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Wird gegen die Vorschriften verstoßen, etwa indem die UID-Nummer nicht korrekt gehandhabt wird oder die erforderliche Meldung unterbleibt, kann die Steuerbefreiung versagt werden. Dies könnte zur Festsetzung der österreichischen Umsatzsteuer führen. Daher sind eine rechtzeitige Dokumentation und eine vollständige Buchhaltung entscheidend, um umsatzsteuerliche Nachversteuerungen zu vermeiden.
EuGH-Urteil und nationale Praxis
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat klargestellt, dass Mitgliedstaaten keine zusätzlichen materiellen Voraussetzungen über die bestehenden Anforderungen hinaus erlassen dürfen. Nationale Behörden sind dennoch verpflichtet, alle verfügbaren Informationen zu prüfen. Auch wenn formelle Anforderungen gelegentlich nicht vollständig erfüllt sein sollten, müssen alle relevanten und vorhandenen Informationen berücksichtigt werden.
Zusammenfassend bedeutet die Verschärfung der Nachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen, dass Unternehmen mehr Sorgfalt bei der Dokumentation dieser Transaktionen walten lassen müssen, um die Steuerbefreiung nicht zu gefährden und finanzielle Nachteile zu vermeiden.
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