Mitarbeiterprämie 2024
28.05.2024 | Steuer-News
Im Jahr 2024 haben Arbeitgeber erneut die Möglichkeit, durch eine Prämie von bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiter abgabenfrei zu motivieren. Diese Regelung ist jedoch komplexer als die Teuerungsprämien der Jahre 2022 und 2023.
Lohngestaltende Vorschrift
Die neue Mitarbeiterprämie gilt vorerst nur für das Jahr 2024 und muss zwingend auf einer lohngestaltenden Vorschrift beruhen. Während bei den Teuerungsprämien der Vorjahre Arbeitgeber eine Prämie von bis zu 2.000 Euro ohne weitere Voraussetzungen auszahlen konnten, war ein zusätzlicher Betrag von 1.000 Euro nur auf Basis einer lohngestaltenden Vorschrift möglich. Unterschiedliche Regelungen je nach Kollektivvertrag und das Vorhandensein eines Betriebsrats spielen hierbei ebenfalls eine Rolle.
Einschränkungen durch Kollektivverträge
Kollektivverträge müssen eine Regelung zur Mitarbeiterprämie 2024 enthalten, damit diese abgabenfrei ausbezahlt werden kann. Einige Kollektivverträge, wie der KV Spedition und Logistik (bis zu 700 Euro) und der KV Telekom-Unternehmen (bis zu 1.500 Euro) haben bereits entsprechende Regelungen eingeführt. Andere Kollektivverträge eröffnen ebenfalls die Möglichkeit der Prämienzahlung, wobei die Höhe variieren kann.
Bedingungen für die Auszahlung
Alle Arbeitnehmer müssen die Möglichkeit haben, die Prämie zu erhalten, wobei sachliche Differenzierungen, beispielsweise zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung, erlaubt sind. Mitarbeiterprämie und Gewinnbeteiligung dürfen zusammen maximal 3.000 Euro betragen. Bei einer Überschreitung fallen Sozialversicherung, Lohnsteuer und Lohnnebenkosten auf den Überschreitungsbetrag an. Die Prämie muss eine zusätzliche Zahlung sein, die bisher nicht gewährt wurde; Gehalts- oder Prämienumwandlungen sind demnach nicht zulässig. Die Auszahlung der Prämie muss im Jahreslohnkonto (L16) vermerkt werden, weshalb eine Information der Lohnverrechnung notwendig ist.
Unterstützung und Fazit
Arbeitgeber sollten ihren Kollektivvertrag sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass eine abgabenfreie Auszahlung der Mitarbeiterprämie möglich ist. Die genaue Formulierung der Vereinbarung ist erforderlich, und gegebenenfalls sollte externe Unterstützung in Anspruch genommen werden.
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