Die Mitarbeiterprämie 2024 erlaubt Arbeitgebern eine abgabenfreie Auszahlung von bis zu 3.000 Euro. Erfahren Sie mehr über Voraussetzungen und Regelungen.

Mitarbeiterprämie 2024: Abgabenfrei bis 3.000 Euro pro Mitarbeiter

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Einführung der Mitarbeiterprämie 2024

Arbeitgeber haben im Jahr 2024 die Möglichkeit, eine abgabenfreie Prämie von bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiter auszuzahlen. Diese Regelung zeigt sich jedoch als komplexer im Vergleich zu den Teuerungsprämien der Jahre 2022 und 2023.

Voraussetzungen und Regelungen

Lohngestaltende Vorschrift

Die Prämie muss auf einer lohngestaltenden Vorschrift beruhen. Für Arbeitgeber, die einem Kollektivvertrag (KV) unterliegen, bedeutet dies, dass die Mitarbeiterprämie in der lohngestaltenden Vorschrift des Kollektivvertrags vorgesehen sein muss. Einige Beispiele hierfür sind der KV Spedition und Logistik, welcher eine Prämie von 700 Euro vorsieht, und der KV Telekom-Unternehmen mit einer Prämie von 1.500 Euro.

Auszahlungsszenarien

Es ist erforderlich, dass alle Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, die Prämie zu erhalten. Eine Differenzierung nach Arbeitszeit, wie etwa zwischen Vollzeit- und Teilzeitmitarbeitern, ist jedoch zulässig.

Kombination von Prämien und Gewinnbeteiligung

Die Kombination aus Mitarbeiterprämie und Mitarbeitergewinnbeteiligung darf den Betrag von 3.000 Euro nicht überschreiten. Sollte dieser Maximalbetrag überschritten werden, fallen Sozialversicherung, Lohnsteuer und Lohnnebenkosten auf den Überschreitungsbetrag an.

Bedingungen der Auszahlung

Die Mitarbeiterprämie muss eine zusätzliche Zahlung darstellen, die bisher nicht gewährt wurde. Eine Umwandlung von bestehendem Gehalt oder bereits bestehenden Prämien in die neue Prämie ist nicht erlaubt. Es ist zudem erforderlich, die Auszahlung der Prämie auf dem Jahreslohnkonto (L16) zu vermerken, weshalb eine Information der Lohnverrechnung notwendig ist.

Fazit und Unterstützung

Arbeitgeber sollten ihre Kollektivverträge genau prüfen, um festzustellen, ob die Auszahlung der Mitarbeiterprämie abgabenfrei möglich ist. Eine sorgfältige und konkrete Formulierung der Vereinbarungen ist notwendig. Bei der Umsetzung können zudem entsprechende Unterstützungsangebote in Anspruch genommen werden.

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