Arbeitgeber können 2024 eine abgabenfreie Prämie von bis zu 3.000 Euro auszahlen. Alles zu Voraussetzungen und Kollektivverträgen.

Mitarbeiterprämie 2024: Abgabenfrei bis zu 3.000 Euro möglich

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Einführung der Mitarbeiterprämie 2024

Im Jahr 2024 eröffnen sich für Arbeitgeber neue Möglichkeiten: Sie können eine abgabenfreie Prämie von bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiter auszahlen. Diese Regelung ist allerdings umfassender und komplexer als die Teuerungsprämie der Vorjahre und gilt zunächst nur für das Jahr 2024.

Voraussetzungen und Regelungen

Lohngestaltende Vorschrift

Für die Auszahlung der Prämie ist es unabdingbar, dass dies auf einer lohngestaltenden Vorschrift basiert. Dies unterscheidet sich von der Teuerungsprämie der Vorjahre, bei der bis zu 2.000 Euro ohne zusätzliche Voraussetzungen ausgezahlt werden konnten. Erst für den dritten 1.000-Euro-Betrag war eine lohngestaltende Vorschrift notwendig. Arbeitgeber, die einem Kollektivvertrag unterliegen, müssen sicherstellen, dass die Prämie in einer entsprechenden lohngestaltenden Vorschrift vorgesehen ist.

Regelungen in Kollektivverträgen

Die abgabenfreie Auszahlung der Prämie ist nur möglich, wenn der Kollektivvertrag dies regelt. Beispielsweise erlauben der Kollektivvertrag für Spedition und Logistik eine Prämie von bis zu 700 Euro und der Kollektivvertrag für Telekom-Unternehmen bis zu 1.500 Euro. Andere Kollektivverträge bieten ebenfalls die Möglichkeit zur Zahlung einer Mitarbeiterprämie, wobei die Höhe variieren kann.

Auszahlung und Bedingungen

Es ist essenziell, dass alle Arbeitnehmer gleichermaßen Anspruch auf die Prämie haben. Eine sachliche Differenzierung nach der Arbeitszeit, wie zum Beispiel Vollzeit oder Teilzeit, ist zulässig. Die Gesamtsumme aus Mitarbeiterprämie und Gewinnbeteiligung darf jedoch nicht 3.000 Euro überschreiten; andernfalls fallen Sozialversicherung, Lohnsteuer und Lohnnebenkosten auf den überschreitenden Betrag an. Die Prämie muss zudem als zusätzliche Zahlung gewährt werden und darf keine Gehalts- oder Prämienumwandlung darstellen. Ferner ist es erforderlich, die Auszahlung auf dem Jahreslohnkonto (L16) zu vermerken, weshalb eine Information der Lohnverrechnung notwendig ist.

Fazit und Unterstützung

Arbeitgeber sollten ihren Kollektivvertrag genau überprüfen, um sicherzustellen, dass eine abgabenfreie Auszahlung der Mitarbeiterprämie möglich ist. Eine sorgfältige Formulierung der Vereinbarung ist dabei von größter Wichtigkeit; diesbezüglich kann auch Unterstützung in Anspruch genommen werden.

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