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Mitarbeiter einstellen

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Mitarbeiter einstellen

Für viele Menschen geht mit der Verwirklichung der Selbstständigkeit ein Traum in Erfüllung.  Nichtsdestotrotz ist es kein Geheimnis, dass mit der Führung eines Unternehmens zahlreiche Aufgaben einhergehen, die sowohl äußerst anspruchsvoll als auch zeit- und kostenintensiv sind. Nur wenigen Neugründern ist es möglich, all diese Aufgaben alleine zu bewältigen. Die Lösung: qualifizierte Mitarbeiter müssen her!

Du möchtest wissen, worauf du bei der Einstellung von Mitarbeitern achten musst? Kein Problem! In diesem Beitrag geben wir dir einen aussagekräftigen Überblick über die wichtigsten Punkte des Einstellungsverfahrens. Von der Stellenausschreibung bis zur Anmeldung – wie immer praktisch und leichtverständlich erklärt.

Inhaltsverzeichnis

Stellenausschreibung

Bereits vor Abschluss eines Arbeitsvertrages, also bei der Mitarbeitersuche, ist auf einige Punkte Rücksicht zu nehmen. Stellenausschreibungen müssen zum einen dem Gleichbehandlungsgebot entsprechen und zum anderen Informationen über gesetzlich oder kollektivvertraglich festgelegte Mindestentgelte enthalten. Es darf keine Benachteiligung von Bewerbern aufgrund Charakteristika wie beispielsweise Geschlecht, Alter oder Religion erfolgen. Darüber hinaus ist bei der Formulierung der Stellenausschreibung auf eine geschlechtsneutrale Wortwahl zu achten.

Hinweis: Bei der Suche nach geeigneten Mitarbeitern kannst du eine Online-Jobbörse des Arbeitsmarktservice Österreich (e-Job-Room) nutzen und direkt mit Bewerbern in Verbindung treten.

Stellenausschreibung Mitarbeiter

Im Zusammenhang mit der Stellenanzeige sind ebenfalls Vorstellungskosten zu erwähnen. Wird ein Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, können damit einhergehende Kosten, wie beispielsweise Übernachtungskosten, gegenüber dem Unternehmer geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn der Unternehmer ausdrücklich darauf hinweist, derartige Kosten nicht tragen zu wollen.

Hinweis: Möchtest du als Unternehmer also nicht mit derartigen Kostenansprüchen konfrontiert werden, solltest du in der Einladung zu einem Vorstellungsgespräch unmissverständlich erklären, diese nicht zu ersetzen.

Anmeldung der Mitarbeiter – Sozialversicherung

Jeder Arbeitnehmer muss vor Arbeitsantritt zur Sozialversicherung angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt auf elektronischem Wege mittels ELDA (Elektronischer Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern).

Hinweis: Auf der Website der österreichischen Gesundheitskasse findest du eine Checkliste mit den wichtigsten Schritten zur Anmeldung neuer Mitarbeiter.

Die Sozialversicherungsbeiträge, die sich aus Dienstnehmer- und Dienstgeberanteil zusammensetzen, müssen spätestens bis zum 15. des Folgemonats an den zuständigen Krankenversicherungsträger überwiesen werden. Diese beinhalten unter anderem Beiträge an die Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung. Sowohl Berechnung als auch Überweisung ist vom Dienstgeber selbst (bzw. dessen Lohnverrechner) vorzunehmen.

Auch die Abmeldung eines Mitarbeiters erfolgt über ELDA und hat spätestens sieben Tage nach Ende der Pflichtversicherung (Ende des Entgeltanspruchs) zu erfolgen.

Lohnsteuer

Im Zuge der Lohnverrechnung muss der Arbeitgeber auch die vom Arbeitnehmer zu tragende Lohnsteuer errechnen und an das Finanzamt abführen. Darüber hinaus ist für jeden Arbeitnehmer ein eigenes Lohnkonto zu errichten.

Arbeitsvertrag Mitarbeiter

Arbeitsvertrag und Dienstzettel

Grundsätzlich ist es nicht notwendig, einen Arbeitsvertrag schriftlich abzuschließen, auch mündliche Arbeitsverträge sind gültig. Unverzüglich nach Dienstbeginn muss dem Mitarbeiter jedoch der sogenannte Dienstzettel ausgehändigt werden. Dabei handelt es sich um eine schriftliche Aufzeichnung der wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis.

Besteht jedoch ein schriftlicher Arbeitsvertrag, der alle wesentlichen Punkte enthält, muss kein Dienstzettel ausgestellt werden. Welche Punkte ein Dienstzettel aufweisen muss, findest du hier.

"Die richtigen Talente einzustellen, ist der wichtigste Schlüssel für Wachstum... Einstellen war - und ist noch immer - der wichtigste Job, den Sie haben."

Dauer des Arbeitsverhältnisses

Wurde ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, endet es erst durch einen besonderen Beendigungsakt, in der Regel durch Kündigung oder einvernehmliche Auflösung. Es ist aber auch möglich, ein Arbeitsverhältnis von vornherein befristet abzuschließen, dann endet es automatisch durch Zeitablauf.

Werden mehrere befristete Arbeitsverhältnisse aneinandergereiht, spricht man von sogenannten Kettendienstverträgen. Dies ist nur möglich, wenn eine sachliche Rechtfertigung für die mehrmalige Befristung vorliegt.

Darüber hinaus ist es auch möglich, eine Probezeit zu vereinbaren (Arbeitsverhältnis auf Probe). In diesem Zeitraum kann das Arbeitsverhältnis sowohl von Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber jederzeit und ohne Angabe von Gründen beendet werden. Hierbei müssen weder Termine noch Fristen eingehalten werden.

Achtung: Diese Probezeit darf für Arbeiter und Angestellte höchstens einen Monat betragen.

Förderung erster Arbeitnehmer

Vor allem in der Anfangsphase der Neugründung haben Unternehmer häufig hohe Investitionskosten zu tragen. Gleichzeitig schaffen sie mit der Übernahme dieses wirtschaftlichen Risikos neue Arbeitsplätze. Doch auch damit einhergehende finanzielle Aufwände, wie beispielsweise Lohnnebenkosten, erhöhen diese Anfangsbelastung.

Förderung erster Mitarbeiter

Unter Umständen besteht jedoch die Möglichkeit, eine Förderung für den ersten Mitarbeiter zu erhalten, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Beihilfe wird in der Regel für ein Jahr gewährt und beträgt 25% des Bruttoentgelts. Der Antrag ist mindestens 6 Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle einzubringen.

Beispiel: Beträgt der Bruttolohn EUR 1.600,00 erhält der Arbeitgeber eine monatliche Beihilfe von EUR 400,00 (1.600,00 * 25%).

Quellen

Wirtschaftskammer Österreich, Mitarbeiter einstellen

Unternehmensserviceportal, Mitarbeiter einstellen

Österreichische Gesundheitskasse, Checkliste: Erstmals Dienstgeberin bzw. Dienstgeber

Beiser, Steuern – Ein systematischer Grundriss, 19. Auflage (2020)

Reissner, Lern- und Übungsbuch Arbeitsrecht, 6. Auflage (2020)

Burger/Mair/Wachter, Sozialrecht Basics, 6. Auflage (2022)

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