Spendenbegünstigte Organisationen müssen bis Februar 2025 Spenden an das Finanzamt melden. Erfahren Sie mehr über Meldeprozess und Voraussetzungen.

Meldepflicht 2024: Neue Regeln für Spendenorganisationen

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Meldepflicht für spendenbegünstigte Organisationen

Mit der Erweiterung der Spendenabsetzbarkeit durch das Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 sind nun auch Spenden an Organisationen, die in den Bereichen Bildung, Sport und weiteren Sektoren tätig sind, steuerlich absetzbar. Diese Neuerung bringt jedoch spezifische Meldepflichten mit sich, die von den spendenbegünstigten Organisationen eingehalten werden müssen, insbesondere in Bezug auf die Verwaltung und Meldung der Spendendaten an das Finanzamt.

Meldeprozess

Spendenbegünstigte Organisationen sind dazu verpflichtet, den Gesamtbetrag der von jedem Spender im Jahr 2024 geleisteten Spenden bis spätestens Ende Februar 2025 an das Finanzamt zu übermitteln. Diese Übermittlung erfolgt über das Portal FinanzOnline und nutzt ein verschlüsseltes, bereichsspezifisches Personenkennzeichen zur Wahrung der Datensicherheit. Spender haben im Gegenzug die Möglichkeit, ihre gemeldeten Spenden ebenfalls über FinanzOnline einzusehen, ähnlich wie bei übermittelten Lohnzetteln.

Voraussetzungen und Ausnahmen

Damit Spenden als Sonderausgaben steuerlich anerkannt werden können, müssen der Name und das Geburtsdatum des Spenders der jeweiligen Organisation bekannt sein. Sollte die Datenübermittlung von den Spendern ausdrücklich untersagt werden oder fehlen diese Informationen, können die betreffenden Spenden nicht steuerlich berücksichtigt werden. In Ausnahmefällen, etwa bei Übermittlungsfehlern, besteht für die Spender die Möglichkeit, durch eine Glaubhaftmachung im Rahmen der Veranlagung eine steuerliche Anerkennung zu erwirken.

Empfehlungen

Organisationsseitig ist es entscheidend, alle notwendigen und korrekten personenbezogenen Daten der Spender zu erfassen, um eine fristgerechte und vollständige Meldung an das Finanzamt sicherzustellen. Ebenso sollten Spender darauf achten, ihre Meldungen regelmäßig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass alle steuerlich relevanten Spenden ordnungsgemäß erfasst und gemeldet wurden. Eine korrekte Datenpflege und sorgfältige Überprüfung der Meldungen können dabei helfen, steuerliche Vorteile voll auszuschöpfen und mögliche Missverständnisse im Datenverkehr zu vermeiden.

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht – obwohl sorgfältig recherchiert – für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen.

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