Lohnsteuerfreie Teilnahme an Betriebsveranstaltungen
Entscheidung des Bundesfinanzgerichts (BFG)
Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat kürzlich entschieden, dass geldwerte Vorteile aus Betriebsveranstaltungen lohnsteuerfrei bleiben, sofern sie im überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers stehen. In einem konkreten Fall einer Immobiliengesellschaft wurde entschieden, dass selbst Ausgaben oberhalb der EUR 365-Grenze für Ausflüge und Weihnachtsfeiern steuerfrei sind, wenn ein eigenbetriebliches Interesse besteht.
Steuerliche Regelungen
Betriebsveranstaltungen sind grundsätzlich bis zu EUR 365 steuerfrei. Zusätzlich bleiben Sachzuwendungen bis zu einem Betrag von EUR 186 steuerfrei. Beträge, die über diese Grenzen hinausgehen, können ebenfalls lohnsteuerfrei sein, solange ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers besteht, beispielsweise zur Förderung des Betriebsklimas.
Kontroverse und Ausblick
Das Finanzamt verfolgt eine restriktivere Ansicht und hat eine Revision beim Verfassungsgerichtshof (VwGH) eingereicht. Der VwGH wird zu klären haben, inwieweit ein ausschließliches Interesse des Arbeitgebers erforderlich ist, um die Steuerfreiheit zu rechtfertigen.
Fazit
Die Lohnsteuerfreiheit von Betriebsveranstaltungen setzt ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse voraus. Arbeitgeber sind gut beraten, ihre Veranstaltungen dahingehend zu prüfen, ob sie die steuerlichen Anforderungen erfüllen.
Unterstützung
Unser Team steht Ihnen bei Fragen zu wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Angelegenheiten gerne zur Verfügung und unterstützt Sie bei der Einhaltung der entsprechenden Regelungen.