Die Leerstandsabgabe in Österreich zielt darauf ab, leerstehende Wohnungen auf den Markt zu bringen. Unterschiede in Erhebung und Ausnahmeregelungen bestehen.

Österreich: Leerstandsabgabe und ihre Auswirkungen 2024

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Die Einführung der Leerstandsabgabe in Österreich soll dazu beitragen, den Wohnraum effizienter zu nutzen, indem leerstehende Wohnungen auf den Miet- oder Kaufmarkt gebracht werden. Diese Maßnahme wurde in den Bundesländern Steiermark, Tirol, Salzburg und Vorarlberg implementiert, wobei ihre Effektivität weiterhin diskutiert wird.

Übersicht und Zielsetzung

Die Leerstandsabgabe wurde eingeführt, um Anreize zu schaffen, leerstehende Immobilien zu vermieten oder zu verkaufen. Trotz der klaren Zielsetzung gibt es jedoch erhebliche Diskussionen zur Wirksamkeit dieser Maßnahme. Der Lenkungseffekt der Abgabe wird oft bezweifelt, da die Einnahmen und der administrative Aufwand in keinem angemessenen Verhältnis stehen.

Entwicklungen und Änderungen

In der Steiermark wurde die Leerstandsabgabe im Oktober 2022 eingeführt, jedoch im Zuge eines neuen Landesregierungsabkommens aufgrund des fehlenden Kosten-Nutzen-Verhältnisses wieder abgeschafft. Tirol und Salzburg folgten mit der Einführung im Januar 2023, während Vorarlberg den Start der Abgabe für Januar 2024 geplant hat.

Erhebung und Berechnung

Die Erhebung der Abgabe erfolgt durch die Gemeinden und basiert hauptsächlich auf den Wohnsitzmeldungen des Melderegisters. Die Höhe der Abgabe variiert je nach Bundesland und Größe der Wohnung. Zum Beispiel betrug die Abgabe in der Steiermark 10 Euro pro Quadratmeter, mit einem Höchstbetrag von 1.000 Euro pro Jahr für eine 100 m² große Wohnung.

Ausnahmen

Die Bundesländer haben unterschiedliche Ausnahmeregelungen definiert. So gibt es in einigen Bundesländern Ausnahmen für altersbedingt nicht mehr nutzbare Hauptwohnsitze oder Gebäude, die nicht mehr gebrauchstauglich sind.

Steuerrechtliche Behandlung

Aus steuerrechtlicher Sicht kann die Leerstandsabgabe als Werbungskosten im Rahmen der Einkommensteuer abgezogen werden, sofern es sich um Vermietung und Verpachtung handelt. Eine Vorverlagerung dieser Werbungskosten ist möglich, wenn eine ernsthafte Vermietungsabsicht nachgewiesen werden kann, beispielsweise durch Inserate oder abgeschlossene Makleraufträge.

Zukünftige Entwicklungen

Es bleibt abzuwarten, ob andere Bundesländer die Leerstandsabgabe einführen werden oder ob bestehende Regelungen beibehalten oder abgeschafft werden. Die Diskussionen darüber halten an, und Veränderungen in diesem Bereich sind jederzeit möglich.

Abschließend ist festzuhalten, dass die Leerstandsabgabe trotz ihrer Einführung in mehreren Bundesländern auf gemischte Reaktionen stößt. Die Wirkung dieser Maßnahme auf den Wohnungsmarkt wird kritisch beobachtet, und Anpassungen in der Gesetzgebung könnten in naher Zukunft folgen.

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