Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung
28.05.2024 | Steuer-News
Einführung
Die Regelung zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten zielt darauf ab, einheitliche Standards zu schaffen, die Transparenz und Vergleichbarkeit in der Finanzberichterstattung gewährleisten. Dies trägt erheblich dazu bei, dass Unternehmen ihre Finanzinstrumente korrekt und einheitlich klassifizieren und bewerten.
Klassifizierung von Finanzinstrumenten
Kategorien
Zu Fortführungszwecken gehalten
Finanzinstrumente, die bis zur Fälligkeit gehalten und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Ein typisches Beispiel hierfür sind Unternehmensanleihen, die bis zur Fälligkeit gehalten werden.
Zu Handelszwecken gehalten
Diese Finanzinstrumente werden kurzfristig gehalten und zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Beispiele hierfür sind Aktien und Derivate, die aktiv gehandelt werden.
Zur Veräußerung verfügbar
Finanzinstrumente, die weder zu Fortführungszwecken noch zu Handelszwecken gehalten werden und ebenfalls zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Hierzu zählen Minderheitsbeteiligungen an anderen Unternehmen.
Bewertungskriterien
Fortgeführte Anschaffungskosten
Die Berechnung erfolgt durch die ursprünglichen Anschaffungskosten abzüglich Tilgungen und etwaigen Wertminderungen.
Beizulegender Zeitwert (Fair Value)
Die Bewertung erfolgt zum Marktwert am Stichtag. Gewinne und Verluste werden entweder in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im sonstigen Ergebnis erfasst.
Anforderungen an die Bilanzierung
Primärbewertungen
Erstbewertung
Beim erstmaligen Ansatz werden Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Transaktionskosten werden berücksichtigt, es sei denn, es handelt sich um Finanzinstrumente, die durch die Gewinn- und Verlustrechnung zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
Folgebewertungen
Fortgeführte Anschaffungskosten
Diese werden regelmäßig überprüft und angepasst, um Wertminderungen oder Wertsteigerungen zu reflektieren.
Beizulegender Zeitwert
Der Zeitwert wird periodisch angepasst, um aktuelle Marktbedingungen widerzuspiegeln.
Offenlegungspflichten
Umfangreiche Anhangangaben
Unternehmen sind verpflichtet, detaillierte Informationen zur Klassifikation, den Bewertungsmethoden sowie den Risiken der Finanzinstrumente im Anhang des Jahresabschlusses offenzulegen.
Risiken und Unsicherheiten
Es müssen detaillierte Informationen zu Kreditrisiken, Liquiditätsrisiken und Marktpreisrisiken offengelegt werden.
Fazit
Die einheitlichen Standards zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten sorgen für eine transparente und vergleichbare Finanzberichterstattung. Unternehmen sollten jedoch Vorsicht bei der Umsetzung dieser Regelungen walten lassen und sicherstellen, dass alle Anforderungen korrekt erfüllt sind. Änderungen und gesetzliche Anpassungen können jederzeit erfolgen, daher ist kontinuierliche Aufmerksamkeit erforderlich.
Hinweis: Änderungen sind möglich, da laufende gesetzliche Anpassungen stattfinden können.
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