Im Jahr 2025 wird die steuerliche Erfassung von Einkünften aus Kapitalvermögen durch die Einführung einer standardisierten Steuerbescheinigung maßgeblich verändert. Diese Neuerung, die auf der steuerlichen Einheitlichkeit abzielt, wurde im Juli 2024 durch die Verordnung in Kraft gesetzt und betrifft sowohl Steuerpflichtige als auch Kreditinstitute.
Einführung der neuen Steuerreporting-Verordnung
Das Hauptziel der Verordnung ist die Vereinheitlichung und somit die Vereinfachung der steuerlichen Erfassung von Kapitalvermögen. Ab 2025 wird eine standardisierte Steuerbescheinigung eingeführt, die zur Erstellung der Steuererklärung benötigt wird.
Auswirkungen auf Kreditinstitute und Steuerpflichtige
Kreditinstitute und andere zur Kapitalertragssteuer (KESt) verpflichtete Stellen sind nun gehalten, auf Anfrage der Steuerpflichtigen eine einheitliche Steuerbescheinigung auszustellen. Diese Bescheinigung enthält alle relevanten Daten zur Steuererklärung, mit einer korrekten Zuordnung der Einkünfte. Die Ausstellung muss bis spätestens 31. März des auf das Veranlagungsjahr folgenden Jahres erfolgen. Zudem ist es möglich, diese Bescheinigung rückwirkend für die letzten fünf Jahre zu beantragen; Korrekturen können bis zu drei Jahre danach vorgenommen werden.
Anwenderkreis und Besonderheiten
Diese Regelung betrifft insbesondere Banken, inländische Emittenten von Forderungswertpapieren sowie Schuldner von Kryptowährungserträgen. Es gelten zudem spezielle Vorgaben für Gemeinschaftsdepots oder bei getrennt verwalteten betrieblichen Depots.
Besondere Regelungen für ausländische Quellensteuern
Um Steuerverluste zu minimieren, enthält die Verordnung eine Empfehlung zur vorteilhaften Verrechnungsreihenfolge ausländischer Quellensteuern. Diese Regelungen sollen gewährleisten, dass Steuerpflichtige optimal von den Erleichterungen profitieren.
Vorteile der neuen Verordnung
Die Einführung dieser Verordnung bringt erhebliche Vorteile mit sich. Die vereinfachte Steuererklärung und die höhere Transparenz erleichtern den Steuerpflichtigen die Erfassung und Veranlagung ihrer Kapitalerträge. Besonders bei Investmentfonds gibt es detaillierte Vorgaben zur Verlustverrechnung, was ein relevanter Aspekt für Besitzer solcher Fonds ist.
Die neue Verordnung stellt somit einen wesentlichen Fortschritt in der Steuervereinfachung dar und bringt sowohl für Steuerpflichtige als auch für Verpflichtete deutliche Erleichterungen. Es ist ratsam, sich frühzeitig auf diese Änderungen vorzubereiten, um ab 2025 von den neuen Regelungen optimal zu profitieren.