Für Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 ist der 30. September 2023 die Frist zur Offenlegung beim Firmenbuchgericht, sonst drohen Strafen.

Frist 30. September 2023: Jahresabschluss jetzt einreichen!

SHARE

Jahresabschluss zum Firmenbuchgericht: Frist 30. September 2023

Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft muss spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim zuständigen Firmenbuchgericht offengelegt werden. Eine verspätete Einreichung kann zu erheblichen Strafen führen.

Auslauf der coronabedingten Fristverlängerungen

Während der Pandemie gab es bis zum 30. September 2022 coronabedingte Fristverlängerungen auf zwölf Monate. Für Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtagen zwischen dem 30. Juni 2022 und dem 30. September 2022 galten noch Übergangsregelungen. Mit Wirkung ab dem 30. September 2022 gilt jedoch wieder die gesetzliche Frist von neun Monaten. Daher ist für Bilanzstichtage am 31. Dezember 2022 der 30. September 2023 der letztmögliche Tag für die Offenlegung.

Verpflichtung zur Offenlegung

Die gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung trifft die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft, bei GmbHs also die Geschäftsführer. Kapitalgesellschaften mit einem Bilanzstichtag am 31. Dezember müssen daher spätestens bis zum 30. September des Folgejahres ihren Jahresabschluss beim Firmenbuchgericht einreichen. Diese Einreichung muss elektronisch erfolgen, wobei Kapitalgesellschaften mit einem Umsatz bis 70.000 Euro die Möglichkeit haben, in Papierform einzureichen.

Strafen für verspätete Einreichung

Bei einer verspäteten Einreichung der Jahresabschlüsse drohen empfindliche Strafen:

  • Für Kleinstkapitalgesellschaften: mindestens 350 Euro
  • Für andere Kapitalgesellschaften: mindestens 700 Euro

Die Strafen werden von den Firmenbuchgerichten pro Geschäftsführer und pro Gesellschaft verhängt. Bei weiteren Verstößen können im Zweimonatsrhythmus zusätzliche Strafen verhängt werden:

  • Für Kleinstkapitalgesellschaften: bis zu 1.800 Euro
  • Für andere Kapitalgesellschaften: bis zu 3.600 Euro

Stundung und Nachlass von Strafen

Die verhängte Zwangsstrafe kann bei besonderer Härte für bis zu sechs Monate gestundet oder in Raten gezahlt werden. Ein vollständiger oder teilweiser Nachlass der Strafe ist möglich, wenn:

  • Die Strafe eine besondere Härte darstellt,
  • Die Offenlegung inzwischen erfolgt ist oder nicht mehr möglich ist,
  • Ein geringes Verschulden vorliegt,
  • Eine volle oder teilweise Strafe zur Einhaltung der zukünftigen Einreichungsfristen durch den Gestraften nicht notwendig ist.

Größenklassen von Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften werden nach Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Anzahl der Arbeitnehmer klassifiziert:

Größe Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Kleinst 350.000 Euro 700.000 Euro 10
Klein 5 Mio Euro 10 Mio Euro 50
Mittelgroß 20 Mio Euro 40 Mio Euro 250
Groß > 20 Mio Euro > 40 Mio Euro > 250

Dabei muss für die Einstufung in eine höhere Größenklasse mindestens zwei von drei Kriterien überschritten werden.

Fazit

Kapitalgesellschaften sollten sicherstellen, dass sie die Frist zur Einreichung ihrer Jahresabschlüsse zum Firmenbuchgericht einhalten, um Strafen zu vermeiden. Die gesetzliche Frist beträgt neun Monate nach dem Bilanzstichtag, und für Bilanzstichtage vom 31. Dezember 2022 endet die Frist am 30. September 2023. Angesichts der strengen Strafregelungen ist es ratsam, rechtzeitig alle erforderlichen Maßnahmen zur fristgerechten Einreichung zu ergreifen.

Weiterführende Links

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht – obwohl sorgfältig recherchiert – für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen.

Bilder: alle verwendeten Bilder sind frei lizenziert

Weitere Fragen?
Kontaktieren Sie einen unserer Partner in ihrer Nähe!
Steuerblog für Österreich
Unser Steuer-Newsletter 

Auf dem Laufenden bleiben und den Überblick bewahren!

Blog Newsletter