Die Inflationsanpassungsverordnung 2026 wurde eingeführt, um die Auswirkungen der kalten Progression zu mildern. Dies erfolgt durch eine Anpassung der Tarifstufen, die das Einkommensteuersystem ab dem 1. Januar 2026 betreffen wird. Diese Anpassung basiert auf der Inflationsrate von 2,6 % für den Zeitraum von Juli 2024 bis Juni 2025. Allerdings wird zur Abfederung der kalten Progression eine moderate Anpassung der Tarifstufen um 1,733 % vorgenommen.
Allgemeine Anpassung der Tarifstufen
Die Einkommensteuertarifstufen werden ab 2026 wie folgt angepasst:
- Bis € 13.539: 0 % Steuersatz
- Bis € 21.992: 20 % Steuersatz
- Bis € 36.458: 30 % Steuersatz
- Bis € 70.365: 40 % Steuersatz
- Bis € 104.859: 48 % Steuersatz
- Bis € 1 Mio.: 50 % Steuersatz
- Über € 1 Mio.: 55 % Steuersatz
Erhöhung der Absetzbeträge
Zusätzlich zu den Anpassungen bei den Tarifstufen werden auch die Absetzbeträge erhöht, um die Steuerbelastung weiter zu reduzieren:
- Der Verkehrsabsetzbetrag steigt von € 487 auf € 496.
- Der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag wird von € 790 auf € 804 angehoben.
- Der Pensionistenabsetzbetrag erfährt eine Erhöhung von € 1.002 auf € 1.020.
Auswirkungen auf steuerfreie Einkommen
Die Anpassungen schützen Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen bis € 19.962, die de facto steuerfrei bleiben werden.
Empfehlung
Diese Änderungen an den Tarifstufen und Absetzbeträgen treten automatisch in Kraft und sollten in den Steuerplanungen für 2026 berücksichtigt werden, um eine optimale Steuerstrategie zu entwickeln. Arbeitgeber und Steuerpflichtige sollten sicherstellen, dass diese Neuerungen in ihre finanziellen Planungen einbezogen werden, um die Vorteile der Anpassungen bestmöglich zu nutzen.



