Die Hauptwohnsitzbefreiung ermöglicht eine steuerfreie Immobilienveräußerung bei fünfjähriger Nutzung. Einschränkungen und genaue Prüfung der Bedingungen sind wichtig.

Hauptwohnsitzbefreiung: Steuerfrei bei 5 Jahren Nutzung

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Hauptwohnsitzbefreiung: Steuerliche Regelungen und Einschränkungen

Wesentliche Punkte der Hauptwohnsitzbefreiung

Gemäß § 30 Abs 2 Z 1 EStG ist die Veräußerung einer Immobilie steuerfrei, wenn diese dem Veräußerer in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre als Hauptwohnsitz gedient hat.

Einschränkungen und Ausnahmen

Grundfläche

Nur 1.000 Quadratmeter Grund und Boden sind von der Steuerbefreiung umfasst. Für Flächen, die diese Grenze überschreiten, fällt eine Immobiliensteuer von 30 % an.

Nutzung

Die Immobilie muss als Hauptwohnsitz genutzt worden sein. Der Veräußerer muss nachweisen können, dass er tatsächlich in der Immobilie gewohnt hat.

Zeitraum

Die steuerbegünstigte Nutzung als Hauptwohnsitz muss in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre betragen haben.

Wichtige Hinweise

Prüfung der Bedingungen

Es ist entscheidend, die Einhaltung dieser Bedingungen zu überprüfen, um die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen zu können.

Beratung erforderlich

Bei Unklarheiten oder spezifischen Fragen sollte ein Steuerberater konsultiert werden, um rechtliche und steuerliche Sicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten.

Fazit

Die Hauptwohnsitzbefreiung bietet erhebliche steuerliche Vorteile bei der Veräußerung von Immobilien, unterliegt jedoch strengen Bedingungen und Ausnahmen. Es ist ratsam, die individuelle Situation genau zu prüfen und Expertenrat einzuholen, um mögliche steuerliche Belastungen zu vermeiden.

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Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht – obwohl sorgfältig recherchiert – für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen.

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