Steuerbetrug und Sozialbetrug: Verschärfung der gesetzlichen Regelungen
Der Gesetzgeber hat bedeutende Änderungen eingeführt, um die Bekämpfung von Scheinunternehmen zu intensivieren und Steuer- sowie Sozialbetrug effektiver zu verhindern. Diese Verschärfungen treten mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 Teil I in Kraft und beinhalten neue Tatbestände, erweiterte Kriterien und strengere Maßnahmen.
Neuer Tatbestand im Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 Teil I
Finanzordnungswidrigkeit
Ein neuer Tatbestand im Gesetz macht es strafbar, Belege für abgabenrechtlich zu führende Bücher zu verfälschen oder falsche Belege herzustellen bzw. zu verwenden, um Geschäftsvorgänge vorzutäuschen. Diese Straftat wird streng geahndet:
- Strafrahmen: Geldstrafen von bis zu € 100.000
- Verjährungsfrist: 3 Jahre
- Vorverlagerung der Strafbarkeit: Bereits die unrichtige Belegausstellung für Steuererhebungszwecke ist strafbar.
Verkürzungszuschlag
Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Verkürzungszuschlag, der unter bestimmten Bedingungen zur Straffreiheit führen kann:
- Kriterien für Straffreiheit: Ein Verkürzungszuschlag in Höhe von 10% der Steuernachforderung kann zur Straffreiheit führen, wenn die strafrechtlich relevante Nachforderung insgesamt € 33.000 nicht übersteigt.
- Die jährliche Grenze von € 10.000 entfällt.
Sozialbetrugsdatenbank
Ab dem 1. September 2024 wird die Sozialbetrugsdatenbank erweitert, um gerichtlich strafbaren Sozialbetrug effektiver zu bekämpfen:
- Erweiterungen: Die Datenbank wird auch Einträge enthalten, wenn im Strafverfahren wegen anderer Betrugsarten ermittelt wird oder ein Unternehmen unter Scheinunternehmensverdacht steht.
- Eintragungskriterien: Sozialbetrug wird eingetragen, wenn im Strafverfahren die entsprechenden Anhaltspunkte vorliegen.
Definition von Scheinunternehmen
Die Kriterien zur Identifizierung von Scheinunternehmen wurden erweitert:
- Erweiterte Kriterien: Unternehmen, die Belege fälschen oder zur Verfügung stellen, um Geschäftsvorgänge vorzutauschen, gelten als Scheinunternehmen.
- Verdachtsmomente: Geschäftsbeziehungen, die primär darauf abzielen, Sozialabgaben zu vermeiden oder Transferleistungen unberechtigt zu beziehen, begründen den Verdacht.
Sicherung von Geldtransaktionen
Ebenfalls neu ist die Regelung zur Sicherung und Überprüfung von Geldtransaktionen:
- Transaktionssperre: Banken können per Bescheid verpflichtet werden, verdächtige Transaktionen kurzfristig (bis zu 30 Tagen, verlängerbar auf 90 Tage) nicht durchzuführen.
- Verfahren und Rechte: Diese Bescheide unterliegen den Vorschriften der Bundesabgabenordnung (BAO) und können beim Bundesfinanzgericht angefochten werden.
Fazit
Unternehmen sollten verstärkte Vorsichtsmaßnahmen gegenüber unseriösen Geschäftspartnern ergreifen und sicherstellen, dass alle Geschäftsvorgänge ordnungsgemäß und rechtmäßig abgewickelt werden. Die neuen gesetzlichen Regelungen verlangen eine erhöhte Sorgfaltspflicht, um potenziellen Steuer- und Sozialbetrug zu verhindern und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
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