Sorgsame Pflichterfüllung schützt Geschäftsführer vor Haftung. Erfahren Sie mehr über Insolvenztatbestände, Restrukturierungspläne und wichtige Sorgfaltspflichten.

Geschäftsführerpflichten: Haftungsrisiken vermeiden

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In unsicheren wirtschaftlichen Zeiten stehen Geschäftsführer vor der bedeutenden Herausforderung, ihre Pflichten mit der notwendigen Sorgfalt zu erfüllen, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Die Verantwortung für eine GmbH bringt spezifische Pflichten mit sich, deren Missachtung schwerwiegende Folgen haben kann.

Haftungsvermeidung durch sorgfältige Pflichterfüllung

Einer der entscheidenden Punkte ist, dass Geschäftsführer einer GmbH nicht automatisch für Gesellschaftsverbindlichkeiten haften. Allerdings entstehen erhebliche Haftungsrisiken, wenn Pflichten nicht erfüllt werden. Zu den spezifischen Sorgfaltspflichten gehören die engmaschige Analyse der Geschäftsentwicklung, die pünktliche Buchhaltung sowie die zeitnahe Erstellung der Jahresabschlüsse. Diese Jahresabschlüsse müssen insbesondere auf den „Going-Concern“-Aspekt geprüft werden. Zudem ist eine laufende Unternehmensplanung notwendig, unterstützt durch ein internes Kontrollsystem zur Überwachung der Insolvenzgefahren bei Kunden und Gläubigern. Geschäftsführer müssen auch das Rückzahlungsverbot gemäß Eigenkapitalersatzgesetz einhalten.

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Insolvenztatbestände und erweiterte Pflichten

Ein Geschäftsführer muss sich bei Erfüllung der Insolvenztatbestände, wie Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit, strenger Pflichten bewusst sein. Es reicht aus, wenn einer dieser Tatbestände erfüllt ist. In solchen Fällen sollten Geschäftsführer grobe Fahrlässigkeit vermeiden, um Schadenersatzansprüche und strafrechtliche Konsequenzen abzuwehren. Bei Erfüllung eines Insolvenztatbestands muss innerhalb von 60 Tagen ein Insolvenzantrag gemäß § 69 der Insolvenzrechtsordnung gestellt werden. Die rechtzeitige Erstellung von Sanierungskonzepten hilft, die Maximalfrist von 60 Tagen auszuschöpfen.

Restrukturierungsplan und weitere Maßnahmen

Das Restrukturierungsplanverfahren, basierend auf der EU-Richtlinie seit Juli 2021, hat sich als wertvolles Instrument zur Insolvenzvermeidung erwiesen, wird jedoch noch wenig beachtet. Geschäftsführer sollten darauf achten, keine Gläubiger zu begünstigen, indem sie Altschulden ab Insolvenzeintritt zahlen. Die Gläubigergleichbehandlung ist zu beachten und Geschäfte sollten nur Zug um Zug ausgeführt werden.

Besonderheiten bei Abgaben und Beiträgen

Besondere Verantwortung tragen Geschäftsführer auch im Hinblick auf die Weiterleitung von Dienstnehmeranteilen und Abgaben an Behörden, da die Missachtung Haftungsansprüche nach sich ziehen kann.

Fazit

Die gewissenhafte Einhaltung der Geschäftsführerpflichten ist essenziell, um vor Haftungsrisiken, Schadenersatzforderungen und strafrechtlichen Konsequenzen geschützt zu sein. Präventive Maßnahmen und sorgfältige Unternehmensführung sind entscheidend, um in turbulenten Zeiten den Überblick zu behalten und potenzielle Krisen erfolgreich zu meistern.

Haftungsausschluss

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