Erfahren Sie mehr über die Geschäftsführerpflichten in turbulenten Zeiten und wie Sie Haftungsrisiken und Gläubigerschutz erfolgreich managen.

Geschäftsführerpflichten: Haftungsrisiken und Gläubigerschutz

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In wirtschaftlich herausfordernden Zeiten stehen Geschäftsführer einer GmbH vor erheblichen Herausforderungen und Risiken. Nicht zuletzt deshalb, weil ihre Handlungen entscheidend für die finanzielle Stabilität eines Unternehmens und den Schutz der Interessen der Gläubiger sind. Trotz der Tatsache, dass Geschäftsführer nicht automatisch für die Verbindlichkeiten des Unternehmens haften, sind die Haftungsrisiken bei der Missachtung ihrer Pflichten von Bedeutung.

Haftungsrisiken und Gläubigerschutz

Der zentrale Aspekt der Haftungsrisiken liegt im Gläubigerschutz, der durch spezifische Sorgfaltspflichten der Geschäftsführer sichergestellt werden muss. Diese Pflichten sind darauf ausgelegt, die finanzielle Gesundheit des Unternehmens zu überwachen und Risiken frühzeitig zu identifizieren.

Wichtige Sorgfaltspflichten

Zu den wesentlichen Sorgfaltspflichten gehören die Analyse der Geschäftsentwicklung durch eine pünktliche und aussagekräftige Buchhaltung und die zeitnahe Erstellung von Jahresabschlüssen. Diese Abschlüsse müssen bewerten, ob das Unternehmen weiterhin auf Basis der Fortführungsannahme oder zu Liquidationswerten bilanziert wird. Die Zukunftsplanung stellt sicher, dass eine laufende Unternehmensplanung, einschließlich Planerfolgsrechnung, Planbilanz und Finanzplan für mindestens ein Jahr, dokumentiert wird. Ein funktionierendes Internes Kontrollsystem (IKS) sollte installiert und überwacht werden, um betriebliche Abläufe und externe Risiken zu kontrollieren, einschließlich der Pleite von Kunden, Lieferanten oder Kreditgebern. Ein weiteres wichtiges Element ist das Einhalten des Rückzahlungsverbots gemäß dem Eigenkapitalersatzgesetz, welches die Bevorzugung eigener Interessen untersagt.

Insolvenztatbestände und erhöhte Pflichten

Bei Eintritt von insolvenzrechtlichen Tatbeständen wie Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit ist besondere Vorsicht geboten. Erhöhte Sorgfaltspflichten treten in Kraft, wobei grob fahrlässiges Verhalten, wie die Vernachlässigung der Buchhaltung, zu Schadenersatz und strafrechtlichen Konsequenzen führen kann. In einer drohenden Insolvenzsituation ist ein rechtzeitiger Insolvenzantrag, innerhalb von 60 Tagen, essenziell, um drohende Konsequenzen abzuwenden.

Restrukturierungsmaßnahmen

Im Hinblick auf Restrukturierungsmaßnahmen kann der Antrag auf einen Restrukturierungsplan eine Möglichkeit bieten, eine Insolvenz abzuwenden, auch wenn diese Maßnahme bislang selten genutzt wird. Hierbei gilt es, Gläubigerbegünstigungen zu vermeiden, indem nach dem Eintritt der Insolvenz keine Zahlungen für Altschulden geleistet werden, um die Gleichbehandlung der Gläubiger zu gewährleisten. Zudem ist die Weiterleitung einbehaltener Beiträge und Steuern an die zuständigen Behörden eine wesentliche Verpflichtung, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Fazit

Die Erfüllung der vielfältigen Pflichten eines Geschäftsführers ist entscheidend, um Haftungsrisiken, Schadenersatzforderungen sowie strafrechtliche Verurteilungen zu vermeiden. Indem Geschäftsführer ihre Sorgfaltspflichten gewissenhaft wahrnehmen, tragen sie nachhaltig zum Schutz des Unternehmens und seiner Gläubiger bei.

Haftungsausschluss

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