Feiertagsarbeitsentgelt ist ab 2025 steuerpflichtig. Unternehmen müssen ihre Lohnverrechnungssysteme anpassen und steuerliche Beratung in Betracht ziehen.

Feiertagsarbeitsentgelt 2025: Neue Steuerpflicht voraus

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Feiertagsarbeitsentgelt: Ende der Steuerfreiheit

Mit dem Beschluss des Bundesfinanzgerichts vom 19. Dezember 2024 wurde festgelegt, dass das Feiertagsarbeitsentgelt nicht mehr als steuerfreier Zuschlag im Sinne des § 68 Abs. 1 EStG anzusehen ist, sondern als steuerpflichtiger Arbeitslohn gilt.

Hintergrund

Zuvor wurde das Feiertagsarbeitsentgelt als steuerfreier Zuschlag behandelt. Die jüngste Entscheidung führt jedoch zu einer Neubewertung: Arbeitnehmer verlieren die Steuerfreiheit für das Entgelt, das sie für Arbeiten an Feiertagen erhalten.

Details der rechtlichen Änderungen

Arbeitnehmer behalten zwar weiterhin ihren Anspruch auf Entgelt für arbeitsfreie Feiertage, das sogenannte Feiertagsentgelt. Bei einer tatsächlichen Arbeitsleistung an einem Feiertag besteht Anspruch auf zusätzliches Entgelt. Dieses zusätzliche Entgelt ist jedoch nur dann steuerfrei, wenn es ausdrücklich als Feiertagsarbeitszuschlag deklariert ist.

Umsetzung und Fristen

Die Änderungen in der steuerlichen Handhabung treten ab dem Kalenderjahr 2025 in Kraft. Unternehmen müssen sicherstellen, dass etwaige Anpassungen rückwirkend für die Monate Januar bis März 2025 vorgenommen werden.

Empfehlungen

Unternehmen wird dringend geraten, ihre Lohnverrechnungssysteme entsprechend den neuen Anforderungen anzupassen, um die Änderungen in der Gesetzgebung rechtzeitig zu berücksichtigen. Eine steuerliche Beratung kann hierbei helfen, notwendige Anpassungen im Bereich der Lohnbuchhaltung vorzunehmen und rechtliche Konformität zu gewährleisten.

Weitere Informationen

Die Wirtschaftskammer Österreich bietet zahlreiche Artikel und Services zu steuerrelevanten Themen an, wie etwa über Sozialplanzahlungen, Sachbezüge für arbeitsplatznahe Unterkünfte und die lohnsteuerliche Behandlung von Dienstreisen. Diese Änderungen im Steuerrecht erfordern von den Unternehmen eine hohe Aufmerksamkeit, um gesetzeskonform zu bleiben und potentielle steuerliche Risiken zu minimieren.

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht – obwohl sorgfältig recherchiert – für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen.

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