Ab März 2024 erfordert die EU-Transparenzrichtlinie erweiterte Angaben bei Entsendungen. Vermeiden Sie Strafen durch korrekte Dokumentation.

Neue Dokumentationspflichten: Entsendungen ab März 2024

SHARE

Neue Dokumentationspflichten bei Entsendungen: Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie

Zum 28. März 2024 hat Österreich die EU-Transparenzrichtlinie in das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) integriert. Mit dieser Umsetzung werden die Mindestangaben in Dienstzetteln und Dienstverträgen, insbesondere bei Auslandstätigkeiten, erweitert.

Erweiterte Mindestangaben für Entsendevereinbarungen

Im Zuge der neuen Richtlinie muss der sogenannte Auslandsdienstzettel spezielle Angaben enthalten, wenn ein Auslandseinsatz über einem Monat geplant ist. Dazu gehört der Staat der Arbeitsleistung sowie die voraussichtliche Dauer. Zudem ist die Währung der Entgeltauszahlung anzugeben, genauso wie die Bedingungen für eine Rückführung nach Österreich. Auch zusätzliche Vergütungen und das Mindestentgelt im Einsatzstaat sowie die Aufwandersatzregelungen nach österreichischen und ausländischen Bestimmungen müssen aufgeführt werden. Schließlich ist ein Hinweis auf die offizielle Informationsseite des Einsatzstaates erforderlich.

Ausnahmen und Strafbestimmungen

Ein gesonderter Auslandsdienstzettel ist nicht notwendig, wenn diese Informationen bereits im Arbeitsvertrag enthalten sind. Die Nichtvorlage eines Auslandsdienstzettels kann jedoch zu Verwaltungsstrafen von € 100 bis € 436 führen. Bei wiederholtem Verstoß oder wenn mehr als fünf Mitarbeiter betroffen sind, können Strafen bis zu € 2.000 verhängt werden. Ein Strafverzicht ist möglich, sofern der Arbeitgeber inzwischen den fehlenden Dienstzettel bereitgestellt und das Vergehen als geringfügig angesehen wird.

Bedeutung für Unternehmen

Arbeitgeber sollten die neuen Anforderungen gezielt integrieren, um rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen. Die Hinzuziehung von spezialisierten Fachleuten wird empfohlen, um eine korrekte Handhabung und Umsetzung der neuen Regelungen sicherzustellen. Diese Schritte sind entscheidend, um die rechtlichen Standards zu erfüllen und mögliche Strafen zu vermeiden.

Weiterführende Links

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht – obwohl sorgfältig recherchiert – für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen.

Bilder: alle verwendeten Bilder sind frei lizenziert

Weitere Fragen?
Kontaktieren Sie einen unserer Partner in ihrer Nähe!
Steuerblog für Österreich
Unser Steuer-Newsletter 

Auf dem Laufenden bleiben und den Überblick bewahren!

Blog Newsletter