Vorsteuerrückerstattung
Inländische Unternehmer haben die Möglichkeit, die bezahlte Vorsteuer, welche für im Ausland bezogene Lieferungen oder sonstige Leistungen anfällt, zurückzuholen. Für das Jahr 2021 endet die Frist am 30.09.2022.
Inhaltsverzeichnis
Frist für die Vorsteuerrückerstattung
Innerhalb der Europäischen Union endet die Frist zur Beantragung der Vorsteuerrückerstattung am 30.09. des Folgejahres.
Wurden Lieferungen oder sonstige Leistungen in Drittstaaten bezogen, endet die Frist bereits am 30.06. des Folgejahres, wobei das Risiko eines langen Postweges zu Lasten des österreichischen Antragstellers geht.
Somit muss der Antrag für Vorsteuerrückerstattungen aus EU-Mitgliedstaaten für das Jahr 2021 bis zum 30.09.2022 gestellt werden.
Bei dieser Frist handelt es sich um eine Fallfrist, welche nicht verlängert werden kann.
Dies bedeutet: Wird ein Antrag unvollständig oder nach dem 30.09.2022 eingebracht, erfolgt eine Ablehnung.
Tipp: Ausländische Unternehmen müssen in der EU eine Steuernummer beantrage. Speziell für Steuern mit Australien findet ihr hier alles was man wissen muss!
Beantragung der Vorsteuerrückerstattung
Eingereicht werden die Anträge auf Vorsteuerrückerstattung elektronisch über FinanzOnline. Nach Überprüfung der Anträge auf Zulässigkeit und Vollständigkeit leitet die Finanzverwaltung die Anträge an die zuständigen Mitgliedstaaten weiter. In diesem digitalisierten Verfahren ist es nicht notwendig, Originalbelege vorzulegen. Übersteigt jedoch eine Rechnung EUR 1.000 bzw bei Kraftstoffrechnungen EUR 250, kann der Erstattungsmitgliedstaat einen Beleg anfordern.
Hinweis: Einen Leitfaden zur Antragstellung auf Vorsteuerrückerstattung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen.
Mindestbeträge
Für eine Erstattung müssen bestimmte Mindestbeträge vorliegen:
- Der Erstattungsbetrag muss mindestens EUR 50 betragen, wenn sich der Antrag auf das ganze Kalenderjahr bzw auf den Restwert eines Jahres bezieht.
- Sofern ein unterjähriger Erstattungszeitraum von drei Monaten vorliegt, beläuft sich der Mindestbetrag auf EUR 400.
Bearbeitungszeitraum für die Vorsteuerrückerstattung
Die Bearbeitung des Antrags auf Vorsteuerrückerstattung hat vom Erstattungsstaat binnen vier Monaten zu erfolgen, wobei eine Verlängerung auf acht Monate möglich ist. Das Einlangen des Antrags – sowohl in Österreich als auch im Erstattungsmitgliedstaat – wird über FinanzOnline bestätigt.