Die Einführung der Empfängerüberprüfung bei Überweisungen markiert einen bedeutenden Schritt zur Verbesserung der Sicherheit und Genauigkeit von Finanztransaktionen in der EU. Ab dem 9. Oktober 2025 werden Banken im Rahmen der EU Instant Payment-Verordnung verpflichtet sein, bei SEPA-Überweisungen den angegebenen Empfängernamen mit dem tatsächlichen Kontoinhaber abzugleichen. Dieser Prozess wird eine sofortige Rückmeldung der Bank ermöglichen, falls es eine Diskrepanz gibt. Die Rückmeldungen können darauf hinweisen, dass der Name vollständig, nahezu oder überhaupt nicht übereinstimmt.
Handlungsbedarf bei Abweichungen
Stellt die Bank bei einer Überprüfung fest, dass der Empfängername nicht mit dem Kontoinhaber übereinstimmt, wird empfohlen, den Zahlungsempfänger über einen anderen Kommunikationsweg zu kontaktieren. Wird die Rückmeldung der Bank ignoriert, besteht das Risiko einer Falschüberweisung.
Ausnahmen von der Empfängerüberprüfung
Einige Überweisungen sind von dieser Regelung ausgenommen. Dazu gehören:
- Überweisungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in anderen Währungen als Euro.
- SEPA-Lastschriften und SEPA-Eilüberweisungen.
- Überweisungen auf nicht-zahlungskonten, wie Spar- oder Kreditkonten.
- Überweisungen mit bankvorausgefüllten Empfängerdaten, wie Eigenüberträge.
- Bestehende Daueraufträge und Sammelüberweisungen.
Tipps für Zahlungsempfänger
Zahlungsempfänger sollten sicherstellen, dass ihre Kontobezeichnung auf Rechnungen klar und korrekt ist. Ein Abgleich mit den Bankdaten ist entscheidend, um Verwirrungen zu vermeiden. Die Integration von QR-Codes für Zahlinformationen auf Rechnungen kann den Zahlungsvorgang vereinfachen und Fehler reduzieren. Zudem sollte der Verzicht auf Papier-Zahlscheine in Betracht gezogen und stattdessen maschinell ausgefüllte Optionen genutzt werden. Eine weitere Möglichkeit, die Effizienz zu steigern, ist die Motivation der Kunden, eine SEPA-Lastschrift zu erteilen.
Tipps für zahlende Personen
Für zahlende Personen ist es ratsam, die Überweisungsdaten direkt von der Rechnung zu übernehmen, sei es durch QR-Codes oder Fotoüberweisungen. Neue Kontoverbindungen sollten gründlich hinterfragt werden, bevor eine Überweisung freigegeben wird. Bei Unstimmigkeiten oder Tippfehlern sollte der Empfänger sofort kontaktiert werden, um mögliche Fehler zu klären. Zudem ist es wichtig, stets die aktuelle Version einer Zahlungssoftware zu verwenden, um von den neuesten Sicherheitsfunktionen zu profitieren.
Weitere Informationen
Die Wirtschaftskammer stellt detaillierte Informationen zur Verfügung, um Banken und Kunden bei der Anpassung an die neuen Anforderungen der EU Instant Payment-Verordnung zu unterstützen und die Regeln für elektronische Zahlungen verständlich zu machen.